Gegen Zahlungen und Investitionen können sich Nicht-EU-Ausländer auf Malta einen "Goldenen Pass" sichern, also die maltesische Staatsbürgerschaft erlangen. Der EuGH hat diese Praxis jetzt für rechtswidrig erklärt.
"Goldene Pässe", also die Vergabe der Staatsangehörigkeit gegen Zahlungen und Investitionen, sind rechtswidrig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 29.04.2025, Rs. C-181/23). Mit der maltesischen Regelung werde der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen Transaktion, so der EuGH.
Wer auf Malta Staats- und damit EU-Bürger werden will, konnte bisher auf ein gesondertes Programm für Investoren setzen. Voraussetzung war unter anderem eine Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat.
Die EU-Kommission hatte dagegen geklagt. Sie argumentierte, das maltesische Programm untergrabe den Wesensgehalt und die Integrität der Unionsbürgerschaft. "Die EU-Bürgerschaft steht nicht zum Verkauf", sagte ein Sprecher der Kommission nach dem Urteil. Es sei nun an Malta, das Urteil umzusetzen.
EuGH: Keine "Vermarktung" des Unionsbürgerstatus
Wie der EuGH bekräftigte, können Mitgliedstaaten die Regeln für die Verleihung der Staatsbürgerschaft grundsätzlich selbst festlegen. Dem Staatsangehörigkeitsband zu einem Mitgliedstaat liegen das zwischen ihm und seinen Bürgern bestehende besondere Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten zugrunde, so der EuGH.
Die Staatsbürgerschaft gegen Zahlungen oder Investitionen an Personen zu verleihen, die gar keine Bindung zum jeweiligen Staat haben, verstoße allerdings offensichtlich gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit unter Mitgliedstaaten (Art. 4 Abs. 3 UAbs. 1 Vertrag über die Europäische Union, EUV). Eine solche "Vermarktung" des Unionsbürgerstatus ist mit dem in den Verträgen festgelegten Grundkonzept der Unionsbürgerschaft unvereinbar.
Auch andere Staaten verliehen "Goldene Pässe"
Die sogenannten “Goldenen Pässe” sind der EU-Kommission schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Sie befürchtet unter anderem ein Einfallstor für Geldwäsche, Korruption und die Umgehung von Sanktionen. "Goldene Pässe" wurden zwischenzeitlich auch auf Zypern ausgegeben.
Nach Beginn des Ukraine-Krieges hatte die Kommission ihre Gangart gegen derlei Programme verschärft, um sanktionierten Personen aus Russland oder Belarus den Zugang zur EU zu erschweren. Es dürfe nicht sein, dass sich Kriminelle, Autokraten oder Terroristen Zutritt zur EU erkaufen könnten, sagte der Europaabgeordnete Daniel Freund (Grüne).
jb/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
EuGH erklärt Malta-Modell für rechtswidrig: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57089 (abgerufen am: 24.05.2025 )
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