Druckversion
Freitag, 17.07.2026, 14:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/c-97/24-eugh-mitgliedstaaten-muessen-gruendbeduerfnisse-von-asylbewerbern-wahren
Fenster schließen
Artikel drucken
57813

EuGH lässt Überforderung nicht gelten: Staaten müssen Grund­be­dürf­nisse von Asyl­be­wer­bern decken

01.08.2025

Zelte, die Asylsuchenden als vorübergehende Unterkunft dienen

April 2024: In der Nähe des Amtes für internationalen Schutz in Dublin stehen Zelte, die Asylsuchenden als vorübergehende Unterkunft dienen. Foto: picture alliance / Anadolu | Artur Widak

Wochenlang lebten zwei Asylbewerber unter prekären Bedingungen in Irland. Der EuGH stellt klar: Wer in einer Notlage keine Unterkunft oder finanzielle Mittel bereitstellt, verstößt gegen EU-Recht. Auch eine Überlastung ändere daran nichts.

Anzeige

EU-Staaten sind in jedem Fall verpflichtet, die Grundbedürfnisse Schutzsuchender zu sichern. Auch ein unvorhergesehener Zustrom von Asylbewerbern entbindet sie nicht von dieser Pflicht, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Verfahren aus Irland (Urt. v. 01.08.2025, Az. C-97/24).

Konkret geht es um zwei Männer aus Afghanistan und Indien, die wochenlang unter prekären Bedingungen auf Irlands Straßen lebten. Die zuständigen Behörden hatten den beiden Männern lediglich jeweils einen 25-Euro-Gutschein gegeben. Eine Unterkunft hatten sie nicht. Die irischen Behörden begründeten das damit, die Aufnahmezentren seien voll. Wer nicht dort untergebracht ist, hat laut irischem Recht auch keinen Anspruch auf die vorgesehenen Geldleistungen.

Das verstößt gegen Unionsrecht, so der EuGH.

Hungernot, mangelnde Hygiene und Gewalt

Die beiden Männer klagten vor dem Hohen irischem Gericht: Sie hätten teils hungern müssen, keine Möglichkeit zur Hygiene gehabt und sich schutzlos Gewalt ausgesetzt gesehen. Dafür verlangten sie Schadensersatz. Die irischen Behörden wiederum gestanden zwar einen Verstoß gegen EU-Recht ein, beriefen sich jedoch auf einen Fall höherer Gewalt, der die Haftung entfallen ließe. Vor allem seit Beginn des Ukrainekriegs sei man von einem massiven, nicht vorhersehbaren Flüchtlingsandrang überrollt worden.

Das irische Hohe Gericht legte dem EuGH die Frage vor, ob ein Mitgliedstaat in solchen Situationen tatsächlich haftbar gemacht werden kann oder ob der Ausnahmezustand den Verstoß gegen die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU rechtfertigt.

EuGH: Pflicht bleibt Pflicht

Der EuGH stellt klar: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Antragstellern auf internationalen Schutz ein Mindestmaß an materiellen Leistungen zu gewähren – sei es durch Unterkunft, Geld, Gutscheine oder eine Kombination daraus. Diese Leistungen müssen die Grundbedürfnisse der Betroffenen decken und ihre physische wie psychische Gesundheit schützen. Auch dann, wenn die regulären Unterbringungskapazitäten vorübergehend erschöpft sind, bleibt diese Pflicht bestehen.

Zwar erlaubt die Aufnahmerichtlinie in begründeten Ausnahmefällen eine gewisse Flexibilität – etwa, wenn ein massiver, unvorhersehbarer Zustrom eintritt. Doch selbst dann müssen die Staaten dafür sorgen, dass die Grundbedürfnisse gedeckt sind – im Einklang mit der Menschenwürde aus Art. 1 der EU-Grundrechtecharta.

Überforderung schützt nicht vor Haftung

Der Gerichtshof wird deutlich: "Ein Mitgliedstaat, der es – und sei es auch nur vorübergehend – unterlässt, einem Antragsteller, der nicht über ausreichende Mittel verfügt, diese materiellen Leistungen zu gewähren, überschreitet demnach offenkundig und erheblich den Spielraum, über den er bei der Anwendung der Richtlinie verfügt."

Wer in einer Notlage nicht zumindest eine alternative Unterkunft oder ausreichende finanzielle Unterstützung bereitstellt, verstößt gegen Unionsrecht.

Im konkreten Fall gab es laut Gerichtshof zudem keinerlei Anzeichen dafür, dass Irland tatsächlich keine anderen Möglichkeiten gehabt hätte – etwa, durch alternative Unterkünfte, finanzielle Hilfen oder zusätzliche Gutscheine. Das letzte Wort hat nun das Hohe Gericht in Irland: Es wird auf Grundlage der Luxemburger Entscheidung über die Schadensersatzklage der beiden Asylbewerber entscheiden.

xp/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH lässt Überforderung nicht gelten: . In: Legal Tribune Online, 01.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57813 (abgerufen am: 17.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Asyl
    • Ausland
    • EuGH
    • Europa
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Georgia Stefanopoulou 17.07.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Georgia Ste­fa­no­poulou

"Das Strafrecht ist eigensinnig und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft." sagt Georgia Stefanopoulou. Die Professorin empfiehlt eine Entschlackung der juristischen Ausbildung und verrät, was sie sich von Alexander Dobrindt wünscht.

Artikel lesen
Blick durch den Zaun auf die FIFA-Zentrale auf dem Zürichberg mit einem riesigen Fußball im Garten. 16.07.2026
Fußball

EuGH zu Spielerberatern:

FIFA-Regeln könnten gegen Kar­tell­recht ver­stoßen

Das Landgericht Mainz wollte vom EuGH wissen, ob die FIFA-Regeln für Spielervermittler mit dem Kartellverbot vereinbar sind. Zumindest bei einigen Vorgaben ist das wohl nicht der Fall.

Artikel lesen
Merav Ben-Ari am 06.07.2026 bei einer Diskussion zu einem geplanten Gesetz 16.07.2026
Israel

Parlament stimmt für Gesetz:

Befug­nisse von Israels Gene­ral­staats­an­wältin ein­ge­schränkt

Israels Parlament beschließt ein Gesetz, das die Befugnisse der Generalstaatsanwältin einschränkt. Kritiker sehen darin eine Gefahr für die rechtsstaatliche Kontrolle der Regierung.

Artikel lesen
Ein ukrainischer Soldat am 13.06-2026 mit einer Interceptor-Drohne nahe der Frontlinie am Stadtrand von Sumy im Nordosten der Ukraine. 15.07.2026
Ukraine-Krieg

EU-Einigung:

Keine ver­ein­fachte Auf­nahme mehr für wehrpf­lich­tige Ukrainer

Ausreisestempel oder Schreiben: Ukrainische Männer, die in der EU von vereinfachten Aufnahmeregeln profitieren wollen, sollen künftig Belege liefern müssen. Was sieht die Einigung genau vor?

Artikel lesen
Doping-Kontrolleur (Symbolbild) 14.07.2026
Doping

EuGH zur Veröffentlichung von Sportler-Namen:

Doping-Pranger im Netz recht­lich unbe­denk­lich

An einem sauberen und fairen Sport wirken auch Staaten mit. Nationale Behörden dürfen deshalb Namen von Doping-Sündern veröffentlichen, so der EuGH.

Artikel lesen
Kronprinzessin Mette-Marit mit ihrem Sohn Marius Borg Hoiby 2022 in Oslo 13.07.2026
Fußfessel (elektronische)

Nach Verurteilung wegen Vergewaltigung:

Høiby mit Fuß­f­essel aus der U-Haft in den Haus­ar­rest

Wende im Fall Marius Borg Høiby: Der Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit kommt vorerst aus der U‑Haft – unter einer Bedingung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Mid-Le­vel As­so­cia­te (m/w/d), An­ti­trust / For­eign Di­rect In­vest­ment

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) - Pri­va­te Equi­ty

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te (w/m/d) mit Schwer­punkt im Re­gu­la­to­ri­schen En­er­gie­recht

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy M&A

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Mayer Brown LLP
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) IM BE­REICH BAN­KING & FI­NAN­CE IN FRANK­FURT AM...

Mayer Brown LLP, Frank­furt am Main

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH