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BWS und die 4,98 Prozent: Wahl­aus­schuss gegen Neu­aus­zäh­lung der Bun­des­tags­wahl

05.12.2025

Zwei Frauen in Anzügen steigen eine Treppe hinauf, möglicherweise zu einer Sitzung des Wahl­ausschusses.

Mit 4,98 Prozent denkbar knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert. Doch der Wahlausschuss des Bundestags ist gegen Neuauszählung. Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar und will neu auszählen lassen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine erste Entscheidung getroffen. Wagenknecht übt Kritik.

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Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist im Wahlprüfungsausschuss des Bundestags mit dem Anliegen gescheitert, die Stimmen der Bundestagswahl vom Februar neu auszählen zu lassen. Die Mehrheit im Ausschuss hält die Einsprüche des BSW für unbegründet, wie der Vorsitzende Macit Karaahmetoğlu (SPD) in Berlin mitteilte. Die AfD wurde überstimmt.

“Der Wahlprüfungsausschuss hat die Einsprüche des BSW sehr, sehr ernst genommen und das alles penibel, genau überprüft", sagte Karaahmetoğlu. Es seien Akten von mehr als 1.000 Seiten durchgearbeitet worden. Doch ist das Ergebnis aus Sicht der Mehrheit: Der Sachvortrag des BSW habe sich ”in allen Teilen" als unzutreffend herausgestellt, sagte der Vorsitzende.

Als nächstes ist das Plenum des Bundestags am Zug. Folgt die Mehrheit dort wie erwartet dem Votum des Ausschusses, will das BSW klagen. Das letzte Wort dürfte also das Bundesverfassungsgericht haben.

Extrem knapp vorbei an der Fünf-Prozent-Hürde

Das BSW war laut amtlichem Endergebnis der Bundestagswahl vom 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen extrem knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Nach Angaben der Partei fehlten bundesweit 9.529 Stimmen. Sie geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass das BSW eigentlich im Parlament sitzen müsste.

Seit Monaten setzt sie sich für eine Neuauszählung ein. Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erhielten teils Zehntausende E-Mails, die dem Anliegen Nachdruck verleihen sollten. Mit dem negativen Votum des Ausschusses war aber gerechnet worden, seit vor einigen Tagen eine entsprechende Beschlussempfehlung bekanntgeworden war.

Knappes Ergebnis reicht nicht als Grund

Allerdings genügt der bloße Hinweis auf ein knappes Wahlresultat nicht, "um im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens eine Nachzählung anzuordnen und durchzuführen. Hierfür bedarf es einer substantiierten Darlegung eines konkreten Wahlfehlers", sagte Verfassungsrechtlerin Dr. Roya Sangi bereits am Tag nach der Wahl gegenüber LTO.

Wahlfehler wären etwa offensichtliche Auszählungs- und Übertragungsfehler, die fehlerhafte Zuordnung von Stimmzetteln, die unzutreffende Bewertung von Stimmen als gültig oder ungültig, Verfahrensverstöße bei der Auszählung (etwa fehlende Öffentlichkeit, unbeaufsichtigte Unterbrechungen, nicht ordnungsgemäß arbeitende Wahlvorstände) oder Widersprüche und Lücken in der Wahlniederschrift, die das Ergebnis nicht nachvollziehbar machen. Nicht jeder einzelne Fehler rechtfertigt eine Korrektur oder gar Neuauszählung – maßgeblich ist, ob sich der festgestellte Wahlfehler auf das Wahlergebnis auswirken kann. Erst wenn eine konkrete Möglichkeit der Ergebnisrelevanz besteht, greifen Wahlprüfung und etwaige Nachzählungen.

Wagenknecht: Wie eine “Bananenrepublik”

Parteigründerin Sahra Wagenknecht übte scharfe Kritik am Verfahren. Das Ergebnis des Wahlprüfungsausschusses habe von vornherein festgestanden, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. “Deutschland hat die Wahlprüfung einer Bananenrepublik. Die Abgeordneten sind Richter in eigener Sache. Diese Regel aus der Kaiserzeit ist völlig inakzeptabel.”

Juristen des BSW hätten bereits an einer Klage gearbeitet, fügte sie hinzu. “Wenn der Bundestag sich gegen ein korrektes Wahlergebnis entscheidet, wird die Klage schnellstmöglich eingereicht." Sie hoffe auf eine zügige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. ”Von den vier Jahren einer Legislatur ist ein dreiviertel Jahr wegen der Verschleppung des Wahlprüfungsausschusses bereits um."

Vorwürfe zurückgewiesen

Der Ausschussvorsitzende Karaahmetoğlu wies sowohl den Vorwurf der Befangenheit als auch der Verschleppung des Verfahrens vehement zurück. Der Ausschuss habe Stellungnahmen aller Landeswahlleiter eingeholt und dem BSW Zeit für eine Erwiderung gegeben. Der Bevollmächtigte der Partei habe selbst um Fristverlängerung gebeten.

“Die Art und Weise, wie in den letzten Monaten der Versuch unternommen wurde, die Legitimation der verfassungsrechtlich verankerten Arbeit des Wahlprüfungsausschusses in Diskredit zu bringen und auch die Ausschussmitglieder als Befangen darzustellen, (ist) schlicht und einfach inakzeptabel”, sagte der Vorsitzende.

“Rechtsstaat muss sich an Gesetze halten”

Bei der Beurteilung der Einsprüche habe sich der Ausschuss an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die ständige Rechtsprechung gehalten. Demnach müssten Wahleinsprüche eben detailliert und substanziell vorgetragen werden. Ein Hinweis auf ein knappes Wahlergebnis reiche nicht.

Man könne auch nicht ohne Grundlage die Stimmen neu auszählen lassen, nur weil das Ergebnis sehr knapp sei. “Als Jurist ist es ganz klar: Wenn ich eine Frist um eine Sekunde verpasse, habe ich die Frist verpasst”, sagte Karaahmetoğlu. “Der Rechtsstaat muss sich eben an die Gesetze halten und keine Ausnahmen von den Gesetzen machen. Und genau das hat der Wahlprüfungsausschuss gemacht.”

“Aus dem Bundestag herausgehalten”

Wagenknecht meinte hingegen, es könne nicht dabei bleiben, dass eine Partei, die “mit hoher Wahrscheinlichkeit von mehr als fünf Prozent der Wähler gewählt wurde, ohne Überprüfung des Wahlergebnisses aus dem Bundestag herausgehalten wird”.

Sollte das BSW tatsächlich eine Neuauszählung durchsetzen, sollten dabei genug Stimmen zusammenkommen und sollte die Partei dann nachträglich in den Bundestag einziehen, würden die Mandate neu verteilt. Dann hätte die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) keine eigene Mehrheit mehr.

dpa/fz/LTO-Redaktion 

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BWS und die 4,98 Prozent: . In: Legal Tribune Online, 05.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58794 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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