Der Bundesrat hat entschieden: Neuer Verfassungsrichter wird Peter Frank – und nicht, wie ursprünglich vorgeschlagen, Winfried Bausback. Letzterer war kurzfristig nicht mehr Favorit der CSU – möglicherweise wegen seines Dissertationsthemas.
Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank (55) wird als Nachfolger von Peter Müller ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe wechseln. Der Bundesrat hat den von der CSU vorgeschlagenen Kandidaten am Freitag bestätigt. Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen, wie Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) nach der Abstimmung mitteilte.
Vor Frank galt der frühere bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) als Favorit für den Sitz am höchsten Gericht. Allerdings hatte dieser in seiner Dissertation von 1998 eine Position vertreten, die sich für die CSU heute als ungünstig erweisen dürfte. Hintergrund ist ein anhängiges, von der CSU beim BVerfG betriebenes Klageverfahren gegen die Abschaffung der Grundmandatsklausel im neuen Bundeswahlrecht. Bausback vertrat in seiner Schrift die Auffassung, dass die Grundmandatsklausel grundsätzlich verfassungwidrig ist. Letztlich kamen in der CSU Zweifel an Bausbacks Eignung auf, Frank wurde als Ersatz gehandelt, wie LTO bereits am Mittwoch vermeldete.
Erst jüngster GBA, nun Verfassungsrichter
Frank ist seit dem 5. Oktober 2015 Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und somit Chef der Bundesanwaltschaft. Er war mit 47 Jahren bei Amtsantritt der bisher jüngste Generalbundesanwalt. Die Karlsruher Behörde mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersteht als Staatsanwaltschaft des Bundes dem Bundesjustizministerium. Sie ist für herausragende Verfahren in Bereichen wie Terrorismus, Spionage und Völkerstrafrecht zuständig.
Frank gilt als erfahren, belastbar, umgänglich und locker. Es war ausgerechnet Bausback, der einst als damaliger bayerischer Justizminister Franks juristischen Sachverstand, Führungskompetenz, Begabung im Umgang mit Menschen und politisches Gespür lobte.
Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann fand positive Worte für den Frischgewählten: "Peter Frank ist ein ausgezeichneter Jurist und hat sich in seiner Amtszeit als Generalbundesanwalt und Behördenleiter große Verdienste erworben. Mein besonderer Dank gilt ihm für seinen langjährigen engagierten Einsatz für unseren Rechtsstaat, den er nun an anderer Stelle fortsetzen wird. Ich gratuliere ihm sehr herzlich zur seiner Wahl als Richter am Bundesverfassungsgericht und wünsche ihm für seine neue Aufgabe alles Gute und viel Erfolg."
dpa/lmb/LTO-Redaktion
Bundesrat hat gewählt: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53253 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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