Seit gut zwei Jahren laufen Klagen von Umweltschützern gegen die umstrittene Elbvertiefung. Es ist ein kompliziertes und aufwendiges Verfahren. Die Richter am BVerwG wollen sich nun dazu äußern. Am Dienstag beginnt die Verhandlung. Wann ein Urteil fällt ist noch offen.
Über die umstrittene Elbvertiefung wird von Dienstag an vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig verhandelt (Az. 7 A 14.12 und 7 A 15.12). Die Umweltverbände BUND und Nabu haben Klage gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Ausbaggerung der Unter- und Außenelbe eingereicht. Sie befürchten, dass eine weitere Vertiefung der Elbe das Ökosystem des Flusses zum Kippen bringen könnte. Das Gericht hat bis zum 24. Juli sechs Tage für die mündliche Verhandlung anberaumt. Wann ein Urteil verkündet wird, ist bisher offen.
Hamburg möchte die Elbe unabhängig von Ebbe und Flut für Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 Meter befahrbar machen. Bei Flut sollen sogar Container-Riesen mit einem Tiefgang von 14,50 Meter in den Hamburger Hafen ein- und auslaufen können. Weil immer größere Frachtschiffe gebaut wurden und werden, ist die Elbe in der Vergangenheit bereits mehrmals vertieft worden.
Die Leipziger Richter sind in erster und letzter Instanz für die Klagen zuständig. Es handele sich um ein sehr umfangreiches Verfahren mit einer Vielzahl komplizierter wasser- und naturschutzrechtlicher Fragen, sagte Gerichtssprecher Werner Neumann. Allein der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 umfasse rund 2600 Seiten. Sämtliche Akten zur Elbvertiefung füllten einen kompletten Raum. Im Oktober 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht einen vorläufigen Baustopp verhängt.
dpa/LTO-Redaktion
BVerwG soll über Vertiefung entscheiden: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12559 (abgerufen am: 09.12.2024 )
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