Das BVerwG hat den weiteren Bau der Autobahn 14 nördlich von Magdeburg vorläufig untersagt. Es erklärte am Mittwoch den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle für rechtswidrig und nicht vollziehbar. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hat jedoch die Möglichkeit, in einem ergänzenden Verfahren die von den Richtern festgestellten Mängel zu beseitigen.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entschieden auf eine Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutzes (BUND) hin, dass nach einer Änderung der ursprünglichen Planungen eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen wäre. Zudem hätte es für den neu geplanten Abschnitt zwischen Colbitz und Dolle eine erneute Anhörung geben müssen. Auch hätten es die Planer versäumt, Kompensationsmaßnahmen für die mit dem Bau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft neu festzusetzen (Urt. v. 08.01.2014, Az. BVerwG 9 A 4.13).
Die festgestellten Mängel reichten aus, um den Planfeststellungsbeschluss zu kippen. Geprüft werden muss nun auch, ob die Autobahn, die von der Bundeswehr geplante Übungsstadt Schnöggersburg in der Colbitz-Letzlinger Heide sowie die über dem Truppenübungsplatz Altmark vorgesehenen Tiefflüge insgesamt so viel Lärm verursachen, dass bestimmte Vogelarten beeinträchtigt werden. Dagegen drang der BUND mit zahlreichen Einwänden gegen die Planungen mit Blick auf den Natur- und Artenschutz nicht durch.
Die Fertigstellung der A14 von Magdeburg bis Stendal wird sich nach Angaben von Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) durch die vom Gericht geforderten Maßnahmen um ein Jahr verzögern. Die Trasse werde 2018 befahrbar sein, zuvor war mit 2017 gerechnet worden, sagte Webel am Mittwoch der dpa. Er begrüßte das Urteil. "Dass die grünste Autobahn Deutschlands gebaut wird, daran besteht kein Zweifel", sagte der Minister. Die vom Gericht zugestandenen Ergänzungen würden nun schnell umgesetzt. Zur Beschleunigung der weiteren Planungen für die A14 und die Westumfahrung von Halle (A143) würden fast 40 Fachleute bis zunächst Ende 2018 zusätzlich befristet eingesetzt.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
BVerwG stoppt Autobahnbau: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10596 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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