BVerwG zur A44: Gelbbauchunke kann Autobahnbau nicht verhindern

28.03.2013

Die A44 von Kassel nach Herleshausen wird weitergebaut. Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte dagegen geklagt, weil die Trasse unmittelbar an zwei Naturschutzgebieten vorbeiführt. Das BVerwG hat die Klage abgewiesen.

Die Bundesautobahn A44 soll eine Lücke im Netz der Bundesautobahnen auf der Achse Ruhrgebiet - Kassel - Dresden schließen. Zwischen Waldkappel und Hoheneiche verläuft ein Streckenabschnitt in unmittelbar Nähe an zwei Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) entlang. FFH-Gebiete sind Naturschutzgebiete, die an die Europäische Kommission gemeldet werden und Teil eines einzigen zusammenhängenden Netzes aus Naturschutzgebieten in ganz Europa bilden sollen.

Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland hatte gegen die Autobahn geklagt, weil sie den Naturschutz beeinträchtige. Im ersten FFH-Gebiet "Trimberg bei Reichensachsen" sollte sie insbesondere den Kammmolch, die Gelbbauchunke und den Lebensraum "Waldmeister-Buchenwald" gefährden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied nun jedoch, dass das Autobahnprojekt sich mit dem Schutz des FFH-Gebietes vereinbaren ließe. Insbesondere sei die Stickstoffbelastung für den Buchenwald nicht übermäßig hoch.

Auch im zweiten FFH-Gebiet "Werra- und Wehretal" vertrage sich der Autobahnbau mit den Zielen des Umweltschutzes. Im Mittelpunkt standen hier zwei Fledermaus- und zwei Spechtarten. Die A44 werde zwar eine Teilfläche des Buchenwaldes übermäßig mit Stickstoff belasten. Aus zwingenden verkehrsrechtlichen Gründen dürfe aber eine Ausnahme vom Naturschutz gemacht werden (Urt. v. 28.03.2013, Az. 9 A 22.11).

Im letzten Jahr war bereits eine Bürgerinitiative mit dem Versuch gescheitert, ein anderes Teilstück der A 44 zu verhindern.

hog/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zur A44: Gelbbauchunke kann Autobahnbau nicht verhindern . In: Legal Tribune Online, 28.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8437/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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