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BVerwG bestätigt Zwang zur Handwerksrolle: Schutz vor Gefahren rechtfertigt Beschränkungen

09.04.2014

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass auch Maler und Lackierer weiterhin einen Eintrag in der "Handwerksrolle" brauchen, um bestimmte Tätigkeiten selbstständig ausüben zu dürfen. Hierdurch würden Dritte vor Gefahren geschützt. Die deutsche Handwerksordnung stehe daher weder mit dem Grundgesetz noch mit Europarecht in Konflikt.

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Es sei nicht zu beanstanden, dass die selbstständige Ausübung bestimmter Tätigkeiten aus dem Bereich des Maler- und Lackiererhandwerks im stehenden Gewerbe vom Bestehen einer Meisterprüfung, einer ihr gleich gestellten Prüfung oder vom Nachweis einer sechsjährigen qualifizierten Berufserfahrung nach Ablegen der Gesellenprüfung (sogenannte "Altgesellenregelung") abhängig gemacht werde.

Die gesetzliche Regelung diene dazu, Dritte vor den Gefahren zu schützen, die mit der Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks verbunden seien. Die entsprechende Regelung des § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung sei geeignet und erforderlich, um diesen Schutz zu gewährleisten.

Die Beschränkung des Berufszugangs führe auch nicht zu einer unangemessenen Belastung der Betroffenen, entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die deutschen Anforderungen seien – nicht zuletzt aufgrund der Abkehr vom strengen "Meisterzwang" – vergleichbar mit jenen, die im EU-Ausland ausgebildete Handwerker bei einer Niederlassung im Deutschland erfüllen müssen. Durch die Aufnahme der Altgesellenregelung in die Handwerksordnung werde deutschen Handwerkern ein ähnlich einfacher Weg in das zulassungspflichtige Handwerk eröffnet wie EU-Ausländern. Daher könne nicht von einer unzulässigen Inländerdiskriminierung gesprochen werden (Urt. v. 09.04.2014, Az. BVerwG 8 C 50.12).

Die Verwaltungsrichter ließen in ihrer Entscheidung ausdrücklich offen, ob der Zwang zur Eintragung in der Handwerksrolle auch unter dem Gesichtspunkt der Sicherung der hohen Ausbildungsleistung des Handwerks gerechtfertigt ist.

mbr/LTO-Redaktion

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BVerwG bestätigt Zwang zur Handwerksrolle: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11645 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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