Druckversion
Mittwoch, 12.11.2025, 14:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-6-v-30-13-jaeger-waffenerlaubnis-entzug-alkohol-unzuverlaessig
Fenster schließen
Artikel drucken
13561

BVerwG bestätigt Entzug der Waffenerlaubnis: Wer jagen geht, muss nüch­tern bleiben

22.10.2014

Jäger (Symbolbild)

© noxmox - Fotolia.com

Ein Jäger aus Köln erhält sein Arbeitsgerät nicht zurück. Die waffenrechtliche Erlaubnis wurde ihm zu Recht entzogen, urteilte nun das BVerwG. Der Mann hatte sich alkoholisiert auf die Jagd begeben und ein Tier erlegt. Dieses eine Mal reiche schon aus, um ihn als unzuverlässig einzustufen, so die Entscheidung.

Anzeige

Waffen und Alkohol passen nicht zusammen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch die Entscheidung des Kölner Polizeipräsidiums bestätigt, die Waffenerlaubnis eines Jägers zu widerrufen. Der Mann hatte sich nach zwei Gläsern Wein und einem Glas Wodka auf die Pirsch begeben. Er sei damit im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig, so die Entscheidung (Urt. v. 22.10.2014, Az. 6 V 30.13).

Dem Jäger half auch nicht, dass neben dem Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten vorgelegen hatte und offenbar alles wie gewohnt ablief. Am besagten Tag gestaltete sich seine Jagd sogar insoweit erfolgreich, als er einen Rehbock mit einem Schuss erlegte. Auf dem Rückweg wurde er dann von der Polizei kontrolliert, welche einen zu hohen Alkoholwert feststellte. Im Anschluss widerrief das Polizeipräsidium seine waffenrechtliche Erlaubnis. Es sah den Kölner Jäger als unzuverlässig im Sinne des § 5 Waffengesetz (WaffG) an.

Am Mittwoch entschied nun das BVerwG, nachdem bereits das Verwaltungsgericht (VG) Köln und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen die Klage des Jägers abgewiesen hatten. Auch in Leipzig hieß es: Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen und Munition nicht vorsichtig und sachgemäß umgehen, sind im Sinne des Waffenrechts unzuverlässig. Nur wer nüchtern ist, kann diese Voraussetzung erfüllen, geht aus dem Urteil hervor. Es müsse sicher sein, dass es keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen geben kann, die zu Gefährdungen Dritter führen könnten, so das Gericht. Bei dem klagenden Jäger habe man ebendies nicht sicher ausschließen können.

Dass es im Falle des Kölners keine konkreten Gefahren gegeben hatte, sei unerheblich. Allein wer das Risiko solcher Ausfallerscheinungen eingehe, handele unvorsichtig und unsachgemäß. Ebenso sei nicht relevant, dass es sich hier um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Wer dieses Risiko auch nur einmal in Kauf nehme, verdiene das Vertrauen nicht länger, dass er mit Waffen und Munition in Zukunft ordnungsgemäß umgehen wird.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG bestätigt Entzug der Waffenerlaubnis: . In: Legal Tribune Online, 22.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13561 (abgerufen am: 12.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Alkohol
    • Jagd
    • Unzuverlässigkeit
    • Waffen
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Unternehmer Ole Wittmann präsentiert seine Liköre einem Kameramann 28.10.2025
Lebensmittel

LG Kiel: Likör ohne Ei darf auch so heißen:

"Weil es eben nicht Eier­likör ist"

Eierlikör enthält Ei, ein Likör ohne Ei nicht. Ein Spirituosen-Verband zog ein kleines Unternehmen vor Gericht – ohne Erfolg. Das LG Kiel ließ sich nicht davon überzeugen, dass eine “gedankliche Verbindung” zu Eierlikör hergestellt werde.

Artikel lesen
Beratungsstelle Blaues Kreuz in München 05.10.2025
Rechtsgeschichte

Zum Umgang der Religionen mit Alkohol:

Soziale Spal­tung passt ins kleinste Wirts­haus

Die Versäulung, das "verzuiling", der niederländischen Gesellschaft war lange legendär. In Deutschland ließ ausgerechnet der Kampf gegen den Alkohol alle edlen Menschen getrennt marschieren – seit 1885 unter anderem mit dem "Blauen Kreuz".

Artikel lesen
Plenum des Bundesrats, 1057. Sitzung 26.09.2025
Bundesrat

Beschlüsse des Bundesrats:

Deut­sch­landti­cket, Rauch­verbot und Son­der­ver­mögen

Über Stunden arbeiteten die Länder am Freitag eine beachtliche Tagesordnung ab. Das Ergebnis sind zahlreiche Beschlüsse – über den Bundeshaushalt, Änderungen im Grundgesetz und das Ende des begleiteten Trinkens.

Artikel lesen
Bei einer Rede im Bundestag am 12.10.2024 kritisiert Friedrich Merz (CDU, im Vordergrund) die Bundesregierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) 20.09.2025
Gaza

Strafantrag wegen Waffenlieferungen an Israel:

Haben sich Merz, Scholz und Co. wegen Bei­hilfe strafbar gemacht?

110 Seiten Strafantrag belasten Mitglieder der aktuellen und vorigen Bundesregierung. Es geht um Beihilfe zu israelischen Kriegsverbrechen durch Genehmigung von Rüstungsexporten. Eine PR-Aktion – aber auch kein völlig abwegiger Vorwurf.

Artikel lesen
Frau hält Pfefferspray vor sich 09.09.2025
Notwehr

Trend aus den Niederlanden: blaues Spray zur Verteidigung:

Ang­reifer werden für Tage schlumpf­blau ein­ge­färbt

Nachdem eine 17-Jährige getötet wurde, tragen viele Niederländerinnen Schlumpf-Spray mit sich. Es besteht nur aus Lebensmittelfarbe, färbt den Angreifer aber tagelang blau. Wäre der Einsatz in Deutschland rechtmäßig?

Artikel lesen
Festival 'Jamel rockt den Förster' (2024) 13.08.2025
Versammlungen

OVG Mecklenburg-Vorpommern:

Alkohol beim Jamel-Fes­tival erlaubt

Das Demokratie-Festival "Jamel rockt den Förster" beschäftigt die Gerichte. Jetzt hat das OVG Greifswald entschieden: Der Alkoholkonsum bleibt erlaubt. In anderen Punkten konnte sich aber die Versammlungsbehörde durchsetzen. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Polizeiakademie Niedersachsen
Do­zent/-in Aus- und Fort­bil­dung (m/w/d) Schwer­punkt Aus­bil­dung

Polizeiakademie Niedersachsen , Hann. Mün­den

Logo von Stadtverwaltung Fellbach
Sach­ge­biets­lei­tung Steu­ern und kom­mu­na­le Ab­ga­ben (m/w/d)

Stadtverwaltung Fellbach , Fell­bach

Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Mainz

Logo von BOARD CONNECT GmbH
Lei­tung des Ka­tho­li­schen Da­ten­schutz­zen­trums /...

BOARD CONNECT GmbH , Dort­mund

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Deutscher Landkreistag
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Deutscher Landkreistag , Ber­lin

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @OC - München - Die Winteredition

13.11.2025, München

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Berlin - Die Winteredition

13.11.2025, Berlin

Prompten in der Steuerberatung – So erzielen Sie die besten KI-Ergebnisse

12.11.2025

Online-Seminar! § 15 FAO - Ausgewählte Beratungsfelder des IT-Rechts in der anwaltlichen Praxis

12.11.2025

§ 15 FAO - Die Besteuerung der Kapitalgesellschaften - Aktuelles aus Gesetzgebung, Verwaltung und Re

12.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH