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BVerwG weist erneut Klagen zum Rundfunkbeitrag ab: Anknüp­fung an Woh­nung als Kri­te­rium zulässig

15.06.2016

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© joscelynm - Fotolia.com

Im Streit um den Rundfunkbeitrag hat das BVerwG erneut entschieden: Er wird zu Recht pro Wohnung erhoben. Die Kläger können jetzt nur noch nach Karlsruhe ziehen.

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat erneut mehrere Klagen gegen den Rundfunkbeitrag abgewiesen. Die Haushaltsabgabe sei verfassungsgemäß und auch keine Steuer, entschied der 6. Senat am Mittwoch in Leipzig. Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Urt. v. 15.06.2016, Az. BVerwG 6 C 35.15, 6 C 37.15, 6 C 47.15).

Das Gericht bezog sich damit auf sein Grundsatzurteil im März, als es schon einmal zahlreiche Klagen abgewiesen hatte. Damals hatte es betont, dass die Wohnung den typischen Ort des Programmempfangs darstelle und sie ermögliche, die Beiträge ohne tatsächlichen Ermittlungsaufwand zu erheben.

Neuer Rundfunkbeitrag brachte 2015 8,1 Milliarden Euro

Gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) hatten nun jeweils Inhaber einer Wohnung geklagt, die entweder kein Rundfunkempfangsgerät oder nur ein Radio besitzen. Sie halten es für ungerecht, dass sie trotzdem den einheitlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat zahlen sollen.

Das Beitragsmodell hatte 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst. Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird seither der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig. Im vergangenen Jahr wurden so 8,1 Milliarden Euro eingenommen.

"Das oberste deutsche Verwaltungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt", erklärte die Justiziarin und stellvertretende Intendantin des WDR, Eva-Maria Michel. "Das nutzungs- und geräteunabhängige Modell ist zeitgemäß, und angesichts der fortschreitenden technischen Konvergenz ohne seriöse Alternative."

BVerwG muss noch über Erhebung in Gewerbebetrieben entscheiden

Die Kläger haben nun noch die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Anwalt Sascha Giller von PWB Rechtsanwälte in Jena, der einige Kläger im März vertreten hatte, hat bereits den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das BVerwG wird sich dieses Jahr ebenfalls noch einmal mit dem Rundfunkbeitrag befassen. Dann geht es um die Erhebung in Gewerbebetrieben.

Unabhängig vom Rechtsstreit über den Rundfunkbeitrag steht derzeit auch wieder dessen Höhe zur Diskussion. Die Expertenkommission KEF hat eine Senkung um 30 Cent ab nächstem Jahr vorgeschlagen. Die Ministerpräsidenten der Länder müssen darüber entscheiden - voraussichtlich aber noch nicht bei der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag, sondern erst im Oktober.

dpa/una/LTO-Redaktion

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BVerwG weist erneut Klagen zum Rundfunkbeitrag ab: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19677 (abgerufen am: 17.03.2026 )

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