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BVerwG zu Rechenschaftsbericht der NPD: Sanktionsbescheid des Bundestagspräsidenten teilweise rechtswidrig

12.12.2012

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat im Rechenschaftsbericht der NPD für 2007 zu hohe finanzielle Unrichtigkeiten festgestellt. Daher sei der hierauf ergangene Zahlungsbescheid in Höhe von 2,5 Millionen Euro rechtswidrig, so das BVerwG am Mittwoch. Lammert hätte auch die Umstände berücksichtigen müssen, die sich aus der Anhörung der Partei ergaben.

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Die Zahlungsverpflichtung, die der Bundestagspräsident wegen festgestellter Unrichtigkeiten in Höhe von 1,25 Millionen Euro festsetzte, ist teilweise rechtswidrig. Dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zufolge beläuft sie sich nur auf etwa die Hälte (Urt. v. 12.12.2012, Az. 6 C 32.11).

Der Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2007 weise zwar die von Lammert beanstandeten Fehler auf. Unter anderem hatte die Partei nicht die festgelegten staatlichen Mittel angegeben, sondern lediglich die tatsächlich geflossenen. Dies sei ein Verstoß gegen das Transparenz- und Publizitätsgebot aus Artikel 21 Grundgesetz.

Allerdings hätte der Bundestagspräsident bei der Auslegung des Berichts Erläuterungen zu einem Widerspruch der Partei zu den Einnahmen aus staatlichen Mitteln berücksichtigen müssen. Hieraus habe sich nämlich eine geringere Abweichung vom korrekt auszuweisenden Betrag ergeben. In der Folge seien auch die Angaben zum Reinvermögen der Partei nicht in der vom Präsidenten festgestellten Höhe fehlerhaft.

Die Leipziger Richter hoben den Bescheid auf, soweit er sich auf unrichtige Angaben über den Betrag in Höhe von 635.000 Euro bezieht.

una/LTO-Redaktion

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BVerwG zu Rechenschaftsbericht der NPD: . In: Legal Tribune Online, 12.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7776 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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