Druckversion
Samstag, 11.07.2026, 22:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-6-a-6-11-hilfsorganisation-rechtsextreme-gefangene-verbot
Fenster schließen
Artikel drucken
7830

BVerwG bestätigt Verbot von Hilfsorganisation: Rechtsextreme Straftäter dürfen nicht unterstützt werden

19.12.2012

Das Bundesinnenministerium hat zu Recht die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige verboten. Das entschied das BVerwG am Mittwoch. Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, sein Zweck und seine Tätigkeit liefen den Strafgesetzen zuwider. Der Staat sei nicht gehalten, erst dann gegen eine Vereinigung vorzugehen, wenn sie ihre Politik konkret umsetze.

Anzeige

Der Staat müsse in der Lage sein, eine rechtsextreme Organisation daran zu hindern, ihr demokratiefeindliches Programm umzusetzen, und zwar bevor hierzu konkrete Maßnahmen eingeleitet werden, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Die Bundesrepublik beruhe vor dem Hintergrund der Erfahrungen im Dritten Reich auf dem Grundsatz einer wehrhaften Demokratie (Urt. v. 19.12.2012, Az. 6 A 6.11).

Die Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige wurde im November 2011 vom Bundesministerium des Inneren verboten. Der Verein pflegte Briefwechsel mit inhaftierten Straftätern, die wegen Verbreitung von Propagandamitteln nationalsozialistischen Inhalts (§ 86 StGB) oder wegen Volksverhetzung einschließlich der Leugnung des Holocausts (§ 130 StGB) verurteilt wurden.

Bundesinnenminister Friedrich (CSU) verbot den Verein, da er unter dem Deckmantel einer karitativen Betreuung von Strafgefangenen zum Kampf gegen die verfassungsmäßige Ordnung aufrufe und zum Ziel habe, die rechtextremistische Szene organisationsübergreifend zu stärken. Der Verein befürworte, propagiere und befördere strafrechtswidriges Verhalten.

Die hiergegen gerichtete Klage wies das BVerwG am Mittwoch ab. Das Bundesinnenministerium habe ausreichend Material zusammengetragen, welches ein Verbot des Vereins rechtfertige. Die Hilfsorganisation weise eine "Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus" auf, so die Leipziger Richter. Sie richte sich gegen elementare Verfassungsgrundsätze. Das Verbot verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Zwar schütze diese die Vereinigungsfreiheit, lasse aber auch Einschränkungen zu, die zur Aufrechterhaltung der verfassungsmäßigen Ordnung nötig sind.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG bestätigt Verbot von Hilfsorganisation: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7830 (abgerufen am: 11.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Rechtsextremismus
    • Vereine
    • Vereinsverbot
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Rechtsextremist Marla Svenja Liebich, festgehalten von Vollzugsbeamten 07.07.2026
Rechtsextremismus

Obergericht in Prag hat entschieden:

Tsche­chien darf Neo­nazi Lie­bich an Deut­sch­land aus­lie­fern

Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich wehrte sich vehement gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Nun hat ein Gericht in Prag entschieden. Wie geht es weiter?

Artikel lesen
Auf einem Formular der Schöffenvorschlagsliste liegt ein Kugelschreiber 15.06.2026
Schöffen

Gesetzesänderung geplant:

Hubig will Ext­re­misten vom Schöf­fenamt fern­halten

Schöffen entscheiden an deutschen Gerichten über Schuld und Strafe mit. Seit Jahren warnen Justizbehörden vor einer rechtsextremen Unterwanderung des Ehrenamts. Nun kündigt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eine Reform an.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich bei der Gerichtsverhandlung über die Auslieferung 09.06.2026
Auslieferung

Angst vor Unterbringung in deutschem Männergefängnis:

Lie­bich legt Beschwerde gegen Aus­lie­fe­rung ein

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg, nun geht es zum OLG in Prag. Sie sagt, in deutschen Männergefängnissen bestehe für sie Todesgefahr.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich wird am Landgericht in Pilsen in Handschellen vorgeführt, 01.06.2026 01.06.2026
Auslieferung

Nach Prozess in Pilsen:

Gericht ordnet die Aus­lie­fe­rung von Marla Svenja Lie­bich an

Marla Svenja Liebich will verhindern, von Tschechien an Deutschland ausgeliefert zu werden. Vor dem Landgericht Pilsen blieb das ohne Erfolg. Welche Möglichkeiten ihm noch bleiben und wie es dann weitergeht. 

Artikel lesen
Kathrin Wahlmann (SPD), Justizministerin Niedersachsen, sitzt im niedersächsischen Landtag. 29.05.2026
Notare

Niedersachsen will Bundesnotarordnung ändern:

Keine Demo­k­ra­tie­feinde ins Nota­riat

Für Beamte und Richter gibt es so eine Regel schon: Nun könnte auch für Notare im Gesetz  festgeschrieben werden, dass sie nur dann ins Amt kommen dürfen, wenn sie jederzeit die Gewähr für die Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung bieten.

Artikel lesen
Marla Svenja Liebich wird im Landgericht in Pilsen in Handschellen zur Verhandlung geführt 18.05.2026
Auslieferung

Gericht verhandelt über Auslieferung von Marla Svenja Liebich:

"Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde"

Vor einem tschechischen Gericht kämpft Neonazi Marla Svenja Liebich gegen die Auslieferung nach Deutschland – angeblich, weil er dort in ein Männergefängnis untergebracht würde, wo er in Gefahr wäre. Das Gericht vertagt die Entscheidung.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Fi­nan­ce in...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (Wahl­sta­ti­on) (w/m/d) Kar­tell­recht und...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Cor­po­ra­te/M&A im En­er­gy &...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Strategische Vorgehensweise vor, während und nach der Betriebsprüfung (3,5 Std. FAO)

13.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

14.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

14.07.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wirksame Sparmaßnahmen in der Krise – arbeitsrechtliche Handlungsoptionen für Unternehmen

15.07.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Einführung in die Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

14.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH