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BVerwG zur Anerkennung von Dienstunfällen: Grippeschutzimpfung ist dienstliche Veranstaltung

29.08.2013

Lässt sich ein Beamter bei einer vom Dienstherrn organisierten Impfung gegen Grippe impfen und führt dies zu gesundheitlichen Schäden, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden. Das entschied das BVerwG am Donnerstag.

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Ein inzwischen pensionierter Polizeivollzugsbeamter hatte sich während seiner Dienstzeit vom Polizeiarzt in den Räumen des polizeiärztlichen Dienstes gegen die Virusgrippe impfen lassen. Auf die kostenlose Schutzimpfung war der Beamte durch einen Aushang im Polizeirevier aufmerksam geworden. Nach der Impfung trat bei ihm eine Störung der gesamten Motorik der rechten Körperhälfte auf. Die Behörde wollte die Beschwerden nicht als Dienstunfall anerkennen.

Dies sahen die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) anders (Urt. v. 29.08.2013, Az. 2 C 1.12). Nach dem Gesetz sei ein Beamter auch dann geschützt, wenn er an einer dienstlichen Veranstaltung teilnimmt etwa an einem Betriebsausflug. Auch eine Schutzimpfung sei eine solche dienstliche Veranstaltung. Denn sie liege vollständig in der Verantwortung des Dienstherrn. Dieser habe die Impfung seinen Bediensteten angeboten, den Impfstoff bestimmt, das Personal und die Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt und auch die Kosten übernommen.

Außerdem liege die Impfung auch im dienstlichen Interesse, weil davon auszugehen sei, dass geimpfte Mitarbeiter seltener krankheitsbedingt ausfallen.

age/LTO-Redaktion

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BVerwG zur Anerkennung von Dienstunfällen: . In: Legal Tribune Online, 29.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9461 (abgerufen am: 23.05.2025 )

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