Druckversion
Sonntag, 9.11.2025, 20:37 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-tablighi-jamaat-keine-terroristische-vereinigung
Fenster schließen
Artikel drucken
4658

BVerwG: "Tablighi Jamaat" keine terroristische Vereinigung

26.10.2011

Das BVerwG in Leipzig hat am Dienstag ein Urteil des Bayerischen VGH bestätigt, mit dem die Ausweisung eines Ausländers aufgehoben wurde, die auf dessen Zugehörigkeit zu der islamischen Vereinigung "Tablighi Jamaat" gestützt worden war. Die Abschiebung wurde ursprünglich damit begründet, dass dies eine Vereinigung sei, die den Terrorismus unterstütze.

Anzeige

Der 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) entschied, dass bei dem Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die beiden Unterstützungsbegriffe der Norm zu unterscheiden seien. Das Erfordernis, dass es sich um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus unterstützt, müsse dabei zur vollen Überzeugung des Gerichts feststehen. Für die erforderliche Zugehörigkeit oder Unterstützung einer solchen Vereinigung durch den Ausländer genüge es dagegen, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung auf das Vorliegen solcher Umstände rechtfertigen (BVerwG, Urt.v. 25.10.2011, Az.1 C 13.10).

Der Senat schloss sich nun der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München an, der zu dem Schluss gekommen war, dass die Zwecke oder die Tätigkeit der "Tablighi Jamaat" (Gemeinschaft der Verkündigung und Mission) nicht darauf ausgerichtet seien, terroristische Aktivitäten zu unterstützen (Urt. v. 22.02.2010, Az. 19 B 09.929). Vielmehr ließe sich nur feststellen, dass ihre Strukturen gelegentlich von einzelnen Personen für derartige Aktivitäten missbraucht werden. Nach den Feststellungen des VGH sei die Lehre der "Tablighi Jamaat" auf Gewaltlosigkeit ausgerichtet und ein Missbrauch ihrer Strukturen bedeute nicht, dass sie den Terrorismus unterstütze.

BVerwG: Voraussetzungen des Ausweisungstatbestands nicht erfüllt

Das BverwG bestätigte deshalb die Aufhebung des auf den Ausweisungstatbestand des § 54 Nr. 5 AufenthG gestützten Ausweisungbescheids aus dem Jahre 2005 und entschied, dass es sich bei der "Tablighi Jamaat" nicht um eine Vereinigung handelt, die den Terrorismus im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG unterstützt. Da dem Kläger auch ein persönliches Verhalten, das auf eine Unterstützung terroristischer Aktivitäten oder auf die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, nicht vorgeworfen werden konnte, habe der VGH die Ausweisung mangels Vorliegens eines Ausweisungstatbestandes zu Recht aufgehoben.

Geklagt hatte ein aus Bosnien-Herzegowina stammender Muslim, der 1991 nach Deutschland eingereist und zuletzt im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war. Mit Bescheid vom 15. August 2005 wurde er aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Die Ausweisung des Klägers wurde damit begründet, dass der Kläger der islamischen Vereinigung "Tablighi Jamaat" angehöre und dies eine Vereinigung sei, die den Terrorismus unterstütze.

asc/LTO-Redaktion

Mehr auf LTO.de:

BVerwG: Wenn Abschiebungsstopp, dann richtig

EGMR: Deutschland darf straffällige Ausländer abschieben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4658 (abgerufen am: 09.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Verwaltungsrecht
    • Abschiebung
    • Asyl
    • Islam
    • Terrorismus
Grenzzaun an der belarussisch-polnischen Grenze 06.11.2025
Asyl

VG Hannover lehnt Rücküberstellung ab:

Asyl­ver­fahren in Polen leidet unter "sys­te­mi­schen Män­geln"

Wer über Belarus und Polen nach Deutschland reist, kann dort zulässigerweise einen Asylantrag stellen, entschied das VG Hannover. In Polen bestünden systemische Mängel des Asylverfahrens, die einer Dublin-Rücküberstellung entgegenstehen.

Artikel lesen
Syrien 05.11.2025
Abschiebung

VG Düsseldorf lehnt Eilanträge ab:

Zwei Syrer dürfen abge­schoben werden

Jahrelang galten Abschiebungen nach Syrien als undenkbar. Nach dem Regimewechsel sagt das VG Düsseldorf nun: Die Gefahrenlage ist akzeptabel, zwei Syrer können abgeschoben werden. Gleichzeitig läuft die Debatte über Rückführungen.

Artikel lesen
Johann Wadephul in Syrien 05.11.2025
Abschiebung

Rechtliche Situation für Abschiebungen nach Syrien:

Mög­lich und not­wendig, aber im großen Stil unrea­lis­tisch

Die humanitäre Lage verhindert Rückführungen nach Syrien nicht generell, sondern abhängig vom Einzelfall. Die Politik sollte daneben aber auf Rückkehrförderung, Erkundungsreisen und Bleiberechte für gut Integrierte setzen, meint Daniel Thym.

Artikel lesen
Polizeibeamte tragen nach einer Razzia sichergestelltes Material aus einer Wohnung im Hamburger Stadtteil Mümmelmannsberg 05.11.2025
Vereinsverbot

Innenministerium verbietet Verein "Muslim aktiv":

Ein Schlag gegen "den modernen Tiktok-Isla­mismus"

Forderungen nach einem Kalifat, Israel-Feindlichkeit, Verachtung für Frauen und Minderheiten: Das Bundesinnenministerium hat einen islamistischen Verein verboten, gegen zwei weitere wird ermittelt. Grund: "verfassungsfeindliche Grundhaltung".

Artikel lesen
Blick auf ein Werk des französischen Zementherstellers Lafarge bei Ain Issa (Syrien). 03.11.2025
Terrorismus

Beginn der Hauptverhandlung im "Fall Lafarge":

Nur Busi­ness im Kriegs­ge­biet oder schon Ter­r­or­fi­nan­zie­rung?

Das Unternehmen Lafarge zahlte Geld an den IS, um in Syrien weiter produzieren zu können. Florian Jeßberger und Luca Hauffe über einen Prozess in Paris, der die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Völkerrechtsverstöße in den Fokus rückt.

Artikel lesen
Geldscheine und Schriftzug Asyl auf einer Deutschlandkarte 31.10.2025
Flüchtlinge

Angemessener Lebensstandard in Dublin-Verfahren:

"Mehr als ein Recht auf Über­leben"

Ein junger Afghane sollte keine Leistungen mehr erhalten, weil Rumänien für seinen Asylantrag zuständig sei. Der Generalanwalt am EuGH hält das Vorgehen für europarechtswidrig. Der junge Mann müsse einen angemessenen Lebensunterhalt bekommen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von LAFP NRW (Polizei)
Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Logo von BOARD CONNECT GmbH
Lei­tung des Ka­tho­li­schen Da­ten­schutz­zen­trums /...

BOARD CONNECT GmbH , Dort­mund

Logo von Bundesnetzagentur
VOLL­JU­RIST*IN (w/m/d)

Bundesnetzagentur , Mainz

Logo von Bundespolizeipräsidium
Sach­be­reichs­lei­te­rin / Sach­be­reichs­lei­ter (m/w/d) Jus­ti­zia­riat

Bundespolizeipräsidium , Ko­b­lenz

Logo von White & Case
Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

White & Case , Düs­sel­dorf

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Rechts­an­wält*in im Be­reich Öf­f­ent­li­ches...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Gleiss Lutz , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Dispute Resolution INSIGHTS: Lerne unser Team kennen

19.11.2025, Frankfurt am Main

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

10.11.2025

Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH