Eine Gruppierung, die sich selbst als "Indigenes Volk Germaniten" bezeichnet, hatte ein an sie adressiertes Schreiben des BVerwG als Beweis ihrer rechtlichen Existenz an Gerichte und Behörden bewertet. Ein Rechtsirrtum, stellt Leipzig nun klar.
Die Bewegung ist Gerichten und Behörden bekannt. Das "indigene Volk Germaniten" erkennt Justiz und Verwaltung nicht an, zahlt Steuern und Bußgelder nicht und fälscht Kennzeichen. Die Gerichte sind mittlerweile im Umgang mit solchen sog. Rechtsverweigerern zunehmend geschult, es gibt übergreifende Veranstaltungen und zentral zur Verfügung gestellte Ratgeber zum zielführenden Verhalten. Dabei gelten goldene Regeln: Niemals mit den Rechtsverweigern diskutieren, niemals auch nur den Anschein erwecken, ihre kruden Konstrukte ernst zu nehmen und keine Schreiben an eine der erfundenen Organisationen, Strukturen oder Staatengebilde adressieren.
Eben das ist in Leipzig aber wohl geschehen. Und es zog genau das nach sich, was erfahrene Richter mit der goldenen Regel vermeiden wollen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) richtete ein Schreiben an das nicht existente "Indigene Volk Germaniten". Mitglieder der den sog. Selbstverwaltern zuzurechnenden Gruppierung sahen darin eine Anerkennung der rechtlichen Existenz ihres "Volkes" und seines Sonderstatus'. Und versandten das Dokument an Gerichte und Behörden, um diesen zu beweisen, dass das BVerwG ihr Volk und einen Sonderstatus anerkenne.
Nun sah man sich in Leipzig zu einer Klarstellung veranlasst: "Dies ist ein Rechtsirrtum", heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. "Das BVerwG hat ein "Indigenes Volk Germaniten" nicht anerkannt". Die Mitglieder der Gruppierung hätten weder Sonderrechte noch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit oder "Staatlichkeit".
Keine Sonderrechte, kein Volk, kein Staat
Das Anschreiben nutze die von dieser Gruppierung und ihren Angehörigen gewählte Selbstbezeichnung allein zum Zwecke der Übersendung, so das BVerwG. Hierin liege "keine Anerkennung der rechtlichen Existenz oder Rechtsfähigkeit einer Vereinigung mit dieser Bezeichnung, eines wie auch immer ausgestalteten (völker-)rechtlichen Rechtsstatus als "indigenes Volk" oder sonstiger (Sonder-)Rechte neben oder außerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Mitteilung.
Das Gegenteil sei richtig. Schon der mit dem Anschreiben übermittelte Beschluss sei in einem Verfahren "des nach eigenen Angaben bestehenden Indigenen Volkes Germaniten" ergangen und lasse selbst die Beteiligtenfähigkeit ungeprüft.
Es sei offenkundig, dass die Gruppierung und ihre Angehörigen unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt, weder nach nationalem noch nach internationalem Recht, Sonderrechte in Anspruch nehmen könnten. Erst recht gebe es keine Staatsangehörigkeit neben oder anstelle der deutschen Staatsangehörigkeit oder eine "Staatlichkeit" neben oder anstelle der auf ihrem Territorium allein legitimen Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland, heißt es in der Meldung.
Pia Lorenz, BVerwG erkennt "Indigenes Volk Germaniten nicht an": . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22988 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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