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BVerwG muss sich mit Aachener Luftreinhalteplan befassen: NRW legt Revi­sion ein

18.09.2019

Aachen Panorama

© rcfotostock - stock.adobe.com

Nordrhein-Westfalens oberste Verwaltungsrichter hatten dem Land und der DUH nahe gelegt, gemeinsame Lösungen für die städtischen Luftreinhaltepläne zu finden. Um Fahrverbote in Aachen zu verhindert, zieht das Land nun aber vor das BVerwG.

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Im Streit um Fahrverbote in Aachen will das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) trotz einer Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW nicht klein beigeben. Man habe fristwahrend Revision gegen die Entscheidung von Ende Juli eingelegt, teilte die Staatskanzlei am Dienstag in Düsseldorf mit. Im Urteil sei die Änderung des Bundesgesetzes zum Immissionsschutz nicht berücksichtigt, wonach Fahrverbote bei Werten mit maximal 50 Mikrogramm pro Kubikmeter in der Regel unverhältnismäßig seien, hieß es zur Begründung.

In Aachen gibt es noch keine Fahrverbote wegen schlechter Luft. Aus Sicht der nordrhein-westfälischen Richter sollten diese aber kommen, sollten die Grenzwerte erneut nicht erreicht werden. In dem ursprünglichen Luftreinhalteplan für 2019 hatte die zuständige Bezirksregierung ausdrücklich von Fahrverboten abgesehen. Diesen Plan hatte das OVG in Münster für rechtswidrig erklärt, weil mit fehlerhaften Prognosen und einer veralteten Datenbasis aus dem Jahr 2015 als Grundlage gearbeitet worden sei (Urt. v. 31.07.2019, Az. 8 A 2851/18).

Der Vorsitzende Richter hatte in dem Urteil von Ende Juli an das Land und die Deutsche Umwelthilfe appelliert, auf Revision zu verzichten und gemeinsam nach Lösungen für die noch ausstehenden Klagen in NRW zu suchen. Der Bitte um Verzicht kam das Land bisher aber nicht nach - stattdessen will es vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ziehen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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BVerwG muss sich mit Aachener Luftreinhalteplan befassen: . In: Legal Tribune Online, 18.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37693 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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