Ein Teilstück der geplanten Verlängerung der Autobahn A14 wird 1,5 Kilometer weniger lang als ursprünglich angedacht. Darauf einigten sich am Mittwoch die Naturschützer des BUND und das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in einem Vergleich vor dem BVerwG.
Künftig soll es eine direkte Autobahnverbindung von Magdeburg nach Schwerin geben, die verlängerte A14. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einigten sich nun vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig per Vergleich darauf, dass ein ursprünglich auf 7,5 Kilometer ausgelegtes Teilstück der geplanten Trasse nördlich von Magdeburg 1,5 Kilometer kürzer wird (Az. 9 A 11.10).
Hauptgrund für den Protest der Naturschützer ist der ihrer Meinung nach geringe Bedarf für den Autobahnausbau, dem eine Beeinträchtigung von 16 EU-Naturschutzgebieten und vielen Tier- und Pflanzenarten gegenübersteht. Der BUND geht davon aus, dass pro Tag weniger als 20.000 Fahrzeuge die Trasse nutzen werden. Ein Gutachter des zuständigen Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt prognostizierte hingegen täglich 31.000 Fahrzeuge.
Noch nicht entschieden ist die Klage eines Tongrubenbesitzers (Az. 9 A 15.10). Um in seinem Tagebau künftig auch Bodenschätze abbauen zu können, möchte er erreichen, dass der A14-Abschnitt nicht wie bisher geplant direkt über sein Areal führt. Darüber wird der 9. Senat voraussichtlich am 25. Mai entscheiden.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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BVerwG: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3252 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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