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BVerwG sieht offene Fragen zum EU-Recht: Entscheidung über Elbvertiefung vertagt

02.10.2014

Das BVerwG hat die Entscheidung über die umstrittene Elbvertiefung vertagt. Bevor über die Klagen von Umweltverbänden entschieden werden könne, müssten vom EuGH offene Fragen zum EU-Recht beantwortet werden, erklärten die Leipziger Richter am Donnerstag.

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Die Bundesrichter in Leipzig hatten schon in der mündlichen Verhandlung im Juli erwogen, den Streit um die geplante Vertiefung der Elbe dem EuGH vorzulegen. In der aktuellen Erklärung heißt es, dass Fragen zur Auslegung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie "entscheidungserheblich" seien. Ein ähnliches Verfahren zur Weservertiefung hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Dessen Entscheidung steht noch aus.

Die Umweltverbände BUND und Nabu hatten gegen die Planfeststellungsbeschlüsse zur Elbvertiefung geklagt (Az. 7 A 14.12 und 7 A 15.12). Sie sehen zahlreiche Verstöße gegen das Gewässer- und Artenschutzrecht.

Hamburg will die Elbe bis zur Mündung in die Nordsee vertiefen, damit Containerschiffe mit einem Tiefgang von bis zu 13,50 Meter den Hafen unabhängig von Ebbe und Flut erreichen können. Tideabhängig sollen sogar Riesen-Frachter mit einem Tiefgang von 14,50 Meter die Elbe passieren können. Die Elbe zählt zu den wichtigsten Wasserstraßen Deutschlands.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BVerwG sieht offene Fragen zum EU-Recht: . In: Legal Tribune Online, 02.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13374 (abgerufen am: 17.05.2025 )

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