Druckversion
Samstag, 6.06.2026, 15:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-bverwg2wnb820-impfpflicht-bundeswehr-soldat-impfen-klassische-krankheiten-befehl-befehlsverweigerung-disziplinarmanahmen
Fenster schließen
Artikel drucken
44022

BVerwG zur Bundeswehr: Klas­si­sche Imp­fungen sind für Sol­daten Pflicht

18.01.2021

Soldaten und Soldatinnen in Uniform

(c) Getmilitaryphotos/stock.adobe.com

Für alle Soldaten sind grundlegende Impfungen gegen klassische Krankheiten vorgesehen. Verweigert ein Soldat eine solche Basisimpfung, ist das laut BVerwG ein Dienstvergehen, wegen dessen Disziplinarmaßnahmen drohen können.

Anzeige

Verweigert ein Soldat den Befehl zur Teilnahme an einem Impftermin, liegt darin ein Dienstvergehen, das mit einer Disziplinarmaßnahme geahndet werden kann. Dies hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss entschieden (Beschl. v. 22.12.2020, Az. BVerwG 2 WNB 8.20).

Ein Hauptfeldwebel verweigerte seine Basisimpfung. Dabei handelt es sich um eine für alle Soldaten vorgesehene, grundlegende Impfung zum Schutz gegen klassische Krankheitserreger wie Tetanus, Diphterie oder Keuchhusten – Covid-19 ist nicht erfasst. Der Hauptfeldwebel vertrat die Ansicht, sein Asthma und seine Neurodermitis seien auf eine frühere Impfung zurückzuführen und deshalb würden ihm durch die Impfung schwere Gesundheitsschäden drohen. Diese Einschätzung teilten die behandelnden Truppenärzte jedoch nicht und so wurde gegen den Hauptfeldwebel nach erneuter Befehlsverweigerung, sich impfen zu lassen, acht Tage Disziplinararrest verhängt, die strengste einfache Disziplinarmaßnahme. Das zuständige Truppendienstgericht billigte diese Anordnung.

Auch das BVerwG bestätigte die rechtlichen Einwände des Hauptfeldwebels nicht. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sei eine weitgehende Impfpflicht auferlegt, die im Soldatengesetz (SG) in § 17 SG ausdrücklich geregelt ist. Sie sei Teil der sogenannten soldatischen Gesunderhaltungspflicht. Diese beruhe auf der Erwägung, dass die Verbreitung übertragbarer Krankheiten die Einsatzbereitschaft des Militärs erheblich schwächen kann, erklärte das Gericht.

Eine Ausnahme davon sei nur dann gegeben, wenn objektiv eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten bestünde. Dabei komme es aber nicht auf die subjektive Einschätzung des Soldaten an, da die vom Grundgesetz (GG) in Art. 87a Abs. 1 GG geforderte Funktionsfähigkeit gefährdet sei, wenn Befehle, die gesundheitliche Risiken beinhalten könnten, wie eine Gewissensentscheidung von der individuellen Einschätzung abhängen würden. Soldaten müssten gerade von Berufs wegen bei der Erfüllung von Befehlen erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen, stellte das Gericht klar.

Allerdings könne die individuelle Gefahreneinschätzung des Soldaten bei der Bewertung des Dienstvergehens eine Rolle spielen. Im vorliegenden Fall sei der Einschätzung des Hauptfeldwebels Rechnung getragen worden, indem trotz wiederholter Befehlsverweigerung kein gerichtliches Disziplinarverfahren eingeleitet wurde.

ast/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zur Bundeswehr: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44022 (abgerufen am: 06.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bundeswehr
    • Dienstrecht
    • Gesundheit
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Boris Pistorius (M), Bundesminister der Verteidigung, spricht bei seinem Besuch bei der Bundeswehr mit Soldaten, 04.05.2026. 01.06.2026
Bundeswehr

Bundestagsgutachten sieht rechtswidrige Verfügung:

Muss Pis­to­rius die Mel­depf­licht für Aus­lands­au­f­ent­halte wehr­fähiger Männer wieder ein­führen?

Ein Gutachten der Bundestagsjuristen kommt zu dem Schluss: Die Melde- und Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte wehrfähiger Männer auszusetzen, war rechtswidrig. Deshalb kann Pistorius die Pflicht wieder aktivieren – muss er sogar?

Artikel lesen
Ein Assistenzhund mit Führhilfe 29.05.2026
Tiere

LSG zur Eingliederungshilfe:

Sachsen-Anhalt muss Aus­bil­dung zum PTBS-Assis­tenz­hund bezahlen

Ein Assistenzhund soll einer Studentin mit PTBS helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Das LSG Sachsen-Anhalt verpflichtete das Bundesland nun dazu, die Spezialausbildung des Tieres vorläufig mit mehr als 4.000 Euro zu finanzieren.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine nachdenkliche Anwältin in einer Gerichtsflur-Situation, reflektierend über rechtliche Herausforderungen und ethische Dilemmata. 23.05.2026
Podcast

Anwältin mit Asperger / Kirche und AGG / Mittäterschaft:

"Die Anwältin hat gegen den Willen ihrer Man­danten wei­ter­pro­zes­siert"

Diesmal im Rechtslage-Podcast: Muss eine Anwältin ihren Gesundheitszustand überprüfen lassen? Was sagt der BGH zur Mittäterschaft bei der Falsche-Polizisten-Masche? Und was heißt der Egenberger-Fall für Menschen, die bei der Kirche arbeiten? 

Artikel lesen
Eine weibliche Hand am Steuer eines Pkw, der auf der Autobahn im Stau steht. 18.05.2026
Beamte

VG Gelsenkirchen lehnt Versetzungsantrag einer Lehrerin ab:

35 Kilo­meter Pen­del­st­recke keine außer­ge­wöhn­liche Belas­tung

Sich allein um zwei Kinder kümmern und täglich zwei Stunden Auto fahren – das hielt eine Lehrerin für unzumutbar. Sie beantragte die Versetzung an eine andere Schule. Doch das Gericht lehnte ab: Ihr Schicksal träfe viele Pendler im Land.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Patientin, die in einer Arztpraxis sitzt, während eine Person mit einem Handy im Hintergrund steht. 12.05.2026
Sexualstrafrecht

Sexualdelikte im Behandlungszimmer:

Ortho­päde muss wegen heim­li­cher Nackt­auf­nahmen in Haft

Ein Orthopäde soll tausende intime Aufnahmen von Patientinnen gefertigt und zahlreiche Frauen ohne medizinischen Grund berührt haben. Das LG Osnabrück verhängte neben einer Haftstrafe auch ein lebenslanges Behandlungsverbot.

Artikel lesen
Renate S. bedient in ihrer Wohnung einen Braille-Drucker 07.05.2026
Diskriminierung

BGH verhandelt zur Geltung des AGG im Gesundheitswesen:

Rehak­linik nahm blinde Pati­entin nicht auf

Nach einer Knie-OP musste eine blinde Frau eine Reha absolvieren, doch die Klinik verweigerte ihr die Aufnahme. Der BGH muss klären, ob das AGG für medizinische Behandlungsverträge gilt. Er will seine Entscheidung am 21. Mai verkünden.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB
Rechts­an­walt für Bau­recht und Im­mo­bi­li­en­recht (m/w/d)

TSP Theißen Stollhoff & Partner mbB, Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR BAU- UND AR­CHI­TEK­TEN­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) En­er­gie­wirt­schafts­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Re­dak­ti­on öf­f­ent­li­ches Recht (m/w/d) (hy­brid)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Wolters Kluwer
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te im Soft­wa­re-Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von STERR-KÖLLN & PARTNER
Rechts­an­wält:in im Zi­vil­recht (Schwer­punkt Trans­ak­tio­nen)

STERR-KÖLLN & PARTNER, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Das Reverse-Charge-Verfahren im Seeverkehr

20.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Karrierepfade zwischen Rechtsabteilung und Kanzlei - Online-Seminar

08.06.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
Deutscher Anwaltstag 2026

08.06.2026, Freiburg im Breisgau

Entgelttransparenzrichtlinie

09.06.2026

DuD 2026

15.06.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH