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BVerwG zum Atommülllager Brunsbüttel: Keine Erlaubnis für Lagerung hoch radioaktiver Abfälle

16.01.2015

Das Atommüll-Zwischenlager im schleswig-holsteinischen Brunsbüttel hat nach einer Entscheidung des BVerwG endgültig keine Genehmigung mehr für die Lagerung hoch radioaktiver Abfälle. Das Gericht lehnte die Nichtzulassungsbeschwerde des Bundesamtes für Strahlenschutz gegen ein Urteil des OVG Schleswig ab. Dieses hatte bereits 2013 die Betriebserlaubnis des Zwischenlagers aufgehoben.

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Damit der in Brunsbüttel lagernde Atommüll nun nicht weggeräumt werden muss, kündigte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ein rasches neues Genehmigungsverfahren an. Sie betonte, sowohl das Oberverwaltungsgericht (OVG) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hätten sich nicht zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe geäußert. Vielmehr seien Mängel im Genehmigungsverfahren beanstandet worden. Ein Problem sei gewesen, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Gerichten bestimmte Papiere nicht vorlegen konnte, vor allem geheime Unterlagen zum Schutz des Zwischenlagers gegen Terrorangriffe.

Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) ordnete eine atomaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall an. Mit der vorübergehenden Duldung der Einlagerung können die neun Castor-Behälter mit abgebrannten Brennelementen zunächst an Ort und Stelle verbleiben.

In einem nun notwendigen neuen Genehmigungsverfahren werde das Urteil mit einbezogen, betonte Hendricks. Das OVG Schleswig hatte 2013 nach fast zehnjährigem Rechtsstreit der Klage eines Anwohners gegen die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung stattgegeben. Der Kläger hatte den mangelnden Schutz des Zwischenlagers vor Terrorangriffen moniert. Mit dem Beschluss des BVerwG ist dieses Urteil nun rechtskräftig (Beschl. v. 08.01.2015, Az. BVerwG 7 B 25.13).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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BVerwG zum Atommülllager Brunsbüttel: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14406 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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