BVerwG setzt Verfahren aus: Weserausbau darf nicht begonnen werden

11.07.2013

Der Streit um die geplante Vertiefung der Weser ist auch weiterhin nicht entschieden. Das BVerWG hat am Donnerstag das Verfahren ausgesetzt. Der Europäische Gerichtshof solle offene Fragen klären, vor allem zum Zustand von Oberflächengewässern, so die Richter.

Der Umweltverband BUND hatte gegen die Planungen geklagt, nach denen die Wasserstraße für größere Containerschiffe unabhängig von den Gezeiten schiffbar gemacht werden soll.

Ob die Vertiefung der Weser mit der in deutsches Recht umgesetzten Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union vereinbar sei, hänge von noch ungeklärten Fragen des Unionsrechts ab, heißt es aus Leipzig. Die Beantwortung der Fragen sei aber dem Gerichtshof der Europäischen Union vorbehalten (Beschl. v. 11.07.2013, Az. 7 A 20.11).

Die Richter hatten bereits bei der mündlichen Verhandlung im Mai kritisiert, dass das Verfahren für die Ausbaggerung der Außen- und Unterweser nicht in drei Abschnitte unterteilt wurde. Sie wiesen zudem auf Bedenken gegen das Planfeststellungsverfahren hin.

dpa/age/LTO-Redaktion

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BVerwG setzt Verfahren aus: Weserausbau darf nicht begonnen werden . In: Legal Tribune Online, 11.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9121/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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