Druckversion
Samstag, 12.09.2026, 01:21 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-6c45-16-g8-tornado-ueberflug-demonstrantencamp-eingriff-rechtswidrigkeit
Fenster schließen
Artikel drucken
25271

BVerwG fordert weitere Tatsachenfeststellung: Ent­schei­dung zu Tor­nado-Über­flug in Hei­li­gen­damm ver­tagt

27.10.2017

Tornado-Kampfjet der Bundeswehr

© alpha11 - stock.adobe.com

Ob der Tornado-Überflug über ein Demonstranten-Camp vor dem G8-Gipfel rechtswidrig war, konnte das BVerwG nicht abschließend entscheiden. Die Vorinstanz muss zunächst noch offene Fragen klären. 

Anzeige

Die rechtliche Beurteilung des Kampfjet-Überflugs über ein Demonstranten-Camp vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 bedarf weiterer Aufklärung. Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Donnerstag mitteilte, muss sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mecklenburg-Vorpommern der Sache noch einmal annehmen und dabei noch offene Tatsachenfragen klären (Urt. v. 25.10.2017, Az. 6 C 45.16; 6 C 46.16).

Im Vorfeld des Gipfeltreffens der acht großen Industriestaaten hatte das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bundesverteidigungsministerium beantragt, Überflüge der Region um den Austragungsort durchzuführen und dabei Luftbildaufnahmen anzufertigen. Gegner der Veranstaltung hatten dort ein Camp für die Unterkunft von bis zu 5.000 Personen errichtet, die an Protestaktionen teilnehmen sollten. Durch die Aufnahmen sollten mögliche Erddepots erkannt sowie etwaige Manipulationen an wichtigen Straßenzügen erfasst werden.

Am 5. Juni 2007 hatte sodann ein Kampfflugzeug der Bundeswehr vom Typ Tornado das Demonstranten-Camp in einer Höhe von ca. 114 m überflogen. Auf den hierbei gefertigten Luftbildern sind teilweise das Camp sowie Personengruppen abgebildet, die sich dort befanden.

BVerwG: Faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Demonstranten

Nach Ansicht der Richter am BVerwG stellt der Überflug zwar keinen zielgerichteten, aber einen faktischen Eingriff in das Grundrecht der Campbewohner auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG) dar. Dieses sei nicht auf den Zeitraum der Durchführung der Versammlung begrenzt, sondern entfalte seine Wirkung bereits im Vorfeld.

Ein faktischer Eingriff sei jedenfalls dann gegeben, wenn das staatliche Handeln einschüchternd oder abschreckend wirke bzw. geeignet sei, die freie Willensbildung und die Entschließungsfreiheit der Versammlungsteilnehmer zu beeinflussen. Dies könne nur aufgrund einer Würdigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls festgestellt werden, führte das Gericht aus.

Kein verbotener Inlandseinsatz der Bundeswehr

Zwar sei bei Situationen im Vorfeld der Versammlung ein strengerer Maßstab für einen Eingriff anzulegen, doch habe der Überflug des Kampfjets über das Camp in so geringer Höhe im Hinblick auf die extreme Lärmentfaltung, den angsteinflößenden Anblick und den Überraschungseffekt einschüchternde Wirkung, argumentierte das BVerwG.

Hinsichtlich der Rechtfertigung des Eingriffs aufgrund einer möglichen Gefahrenlage reichten die Feststellungen des OVG jedoch nicht aus, so die Leipziger Richter. Ohne eine neue Tatsachenerhebung konnte daher nicht abschließend über die Sache entschieden werden.

Jedenfalls nicht verfassungswidrig war der Überflug dagegen im Hinblick auf einen verbotenen Einsatz der Streitkräfte im Inneren. Er habe lediglich der anderweitig nicht möglichen Aufklärung der Sachlage zur Feststellung einer Gefahr gedient und sei daher als Amtshilfe für die Sicherheitsbehörden anzusehen, so die Richter.

agu/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG fordert weitere Tatsachenfeststellung: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25271 (abgerufen am: 12.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • Bundeswehr
    • Demonstrationen
    • Grundgesetz
    • Grundrechte
    • Versammlungen
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Das Abzeichen eines Hauptfeldwebel des Heeres ist erkennbar auf dem Arm eines Soldaten 10.09.2026
Bundeswehr

BVerwG bestätigt Disziplinarstrafe:

Ex-Soldat ver­liert wegen Ver­ge­wal­ti­gung sein Ruhe­ge­halt

Ein Mann wird wegen Vergewaltigung verurteilt – aber nur, weil er sich auf einen strafprozessrechtlichen "Deal" eingelassen habe, sagt er Jahre später. Das BVerwG hat dem ehemaligen Hauptfeldwebel trotzdem sein Ruhegehalt aberkannt.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Eine Person auf unebenem Terrain fasst sich an den Fuß. 31.08.2026
Dienstrecht

VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten:

Fuß­sch­merzen nach Zwölf-Kilo­meter-Marsch sind kein Dien­st­un­fall

Zwölf Kilometer Marsch, 15 Kilogramm Gepäck und anschließend Schmerzen im Fuß: Die stellen nach dem VG Aachen keinen Dienstunfall dar. Das Gericht sah die Ursache in einer bestehenden Vorschädigung.

Artikel lesen
Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.7.26 31.08.2026
Gesetzgebung

Abstimmungspanne im Bundestag:

Wurde das Bun­des­po­li­zei­ge­setz mit "fal­scher" Mehr­heit besch­lossen?

Die Abstimmung über das neue Bundespolizeigesetz sorgt für Wirbel. Entgegen der Eingangsformel stimmte nur die einfache Mehrheit für das Gesetz, nicht aber die Mehrheit aller Bundestagsmitglieder. Welche Folgen das hat, erklärt Ralf Röger.

Artikel lesen
Ein Soldat mit Deutschlandflagge auf seinem Tarnanzug schaut in die Ferne 28.08.2026
Bundeswehr

BVerwG erkennt Ex-Soldaten das Ruhegehalt ab:

Befehle ver­wei­gert, Vor­ge­setzten geschlagen, Cry­stal Meth gekauft

Auf einer Kompaniefeier eskalierte es vollends, auch nach seiner Suspendierung schlug ein Ex-Soldat krass über die Stränge. In der Gesamtschau reiche eine Degradierung nicht mehr aus, entschied das BVerwG und strich dem Mann das Ruhegehalt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen
Jus­t­i­tiar/in (m/w/d)

Katholisches Büro Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Ber­lin

Logo von Bitkom e.V.
Ma­na­ger Di­gi­tal Con­tent & Recht (m/w/d)

Bitkom e.V., Ber­lin

Logo von Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Syn­di­kus­an­walt oder Re­fe­rent Ver­ga­be­recht (m/w/d)

Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Kai­sers­lau­tern

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes En­er­gie- und En­er­gie­wirt­schafts­recht...

Becker Büttner Held, Köln

Logo von Wolters Kluwer
Werk­stu­dent - Con­tent Schul­ma­na­ge­ment (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Hengeler Mueller
Som­mer­prak­ti­kum 2027

Hengeler Mueller, Ber­lin und 2 wei­te­re

Logo von Bundesamt für Verfassungsschutz
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Bundesamt für Verfassungsschutz, Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Conference: International Perspectives on Climate Criminal Law

15.10.2026, Konstanz

Logo von eagle lsp
EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

15.09.2026

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

75. Deutscher Juristentag

16.09.2026, Erfurt

Logo von CMS
Update Vergaberecht – Aktuelle Rechtsprechung zur Angebotswertung

30.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH