Druckversion
Mittwoch, 15.07.2026, 21:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-6A1221-6A1321-bandidos-verbot-bmi-biker-organisierte-kriminalitaet
Fenster schließen
Artikel drucken
52740

BVerwG weist Anfechtungsklagen ab: Die "Ban­didos" bleiben ver­boten, die Nach­folger aber nicht

19.09.2023

Mitglieder der damaligen "Bandidos"

In anderen Staaten sind die "Bandidos" (noch) nicht verboten. Foto: picture alliance/KEYSTONE | STRINGER

Noch unter Horst Seehofer hatte das BMI die Rockergruppierung "Bandidos" verboten. Das war rechtmäßig, so das BVerwG nun. Etwas zu mäkeln hatte es aber doch: Die im Nachhinein neu gegründeten "Federations" sind vom Verbot nicht mitumfasst.

Anzeige

Das Vereinsverbot des Bundesinnenministeriums (BMI) gegen die "Bandidos" hat überwiegend Bestand. Entsprechende Klagen hiergegen blieben vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) insoweit ohne Erfolg (Urt. v. 19.09.2023, Az. BVerwG 6 A 12.21 und BVerwG 6 A 13.21).

Die Rockergruppierung "Bandidos MC Federation West Central" war im Sommer 2021 durch das BMI verboten worden. Hiervon betroffen waren der Gesamtverein sowie die 38 Teilorganisationen ("Chapter"). Dieses Verbot hat der 6. Senat des BVerwG am Mittwoch grundsätzlich nicht beanstandet.

Indes erstreckt sich das Verbot nach der Entscheidung des Senats nicht auf die "Bandidos Motorcycle Club Federation Mid Region", die "Bandidos Motorcycle Club Federation North Region" und die "Bandidos Motorcycle Club Federation South Region", die das BMI als identitätswahrende Nachfolgeorganisationen der Federation von deren Verbot mitumfasst sieht.

Straftaten der Rockergruppierung zuzurechnen

Hintergrund des Verbots 2021 waren schwere Straftaten, wegen derer gegen Mitglieder und Funktionäre der Bandidos ermittelt wurde. Aus Sicht des BMI liefen die Bandidos folglich mit ihren Zwecken und Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwider. Der Gruppierung, welche zu dieser Zeit mit anderen Rockergruppierungen in Konflikt stand, wurden insoweit die Taten ihrer Mitglieder und Funktionäre zugerechnet.

Die Bandidos waren gegen die Verbotsverfügung vor dem erst- und letztinstanzlich zuständigen BVerwG vorgegangen. Aus Sicht der Vereinigung war dabei unter anderem entscheidend, dass bereits einige Monate vor der Verbotsverfügung eine Selbstauflösung der Bandidos verkündet wurde, nachdem ein einzelnes Chapter in NRW verboten worden war. Der Argumentation zufolge hat es so schon gar nichts mehr gegeben, was überhaupt hätte verboten werden können.

Aus Sicht des BMI bestand der Verein indes trotz erklärter Selbstauflösung weiterhin fort, denn Ende Mai bzw. Anfang Juni 2021 wurden die Federations Mid, North und South Region neu gegründet, denen jeweils ein Drittel der Mitglieds-Chapter der verbotenen Federation zugeordnet wurde.

Strafrechtswidrigkeit prägte die verbotene Federation

Am Mittwoch hat das BVerwG nun festgestellt, dass es sich bei den Federations Mid, North und South Region nicht um identitätswahrende Nachfolgeorganisationen der verbotenen Federation handelt. Es bestehe keine offensichtliche Identität in gebietlicher, organisatorischer und personeller Hinsicht.

Aber: Weil die ursprüngliche Federation trotz der proklamierten Selbstauflösung ihre Liquidation in vermögensrechtlicher Hinsicht zum Zeitpunkt der Verbotsverfügung noch nicht abgeschlossen hatte, bestand nach Auffassung des BVerwG 2021 eben doch noch ein verbotsfähiger Verein. Daher wurden die von mehreren hundert Mitgliedern erhobenen Anfechtungsklagen diesbezüglich abgewiesen.

Der Senat teilt insoweit die Einschätzung des BMI, dass der Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit verwirklicht war: einerseits durch Zurechnung der durch Mitglieder und Funktionäre begangenen Straftaten und andererseits durch die in die Realität umgesetzten "kriminalitätsfördernden Strukturen", insbesondere durch die Beschaffung von Waffen sowie das Honorieren von vereinsbezogenen Straftaten.

Das Verbot sei auch verhältnismäßig, so das BVerwG, da die Strafrechtswidrigkeit vorliegend die Federation insgesamt prägte, so das BVerwG. Soweit sich einzelne Mitglieds-Chapter "nicht in beachtlicher Weise von den strafgesetzwidrigen Zwecken distanziert" hatten, habe das BMI auch keine Ausnahmen für nicht selbst straffällig gewordene Teilorganisationen machen müssen, so der Senat.

Das ursprüngliche Verbot des Gesamtvereins inklusive der Chapter ist nach diesem Leipziger Urteil im Ergebnis rechtmäßig.

jb/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG weist Anfechtungsklagen ab: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52740 (abgerufen am: 15.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Organisierte Kriminalität
    • Vereine
    • Vereinsverbot
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 26.06.2026
Flüchtlinge

BVerwG gibt BAMF Recht:

Kein sub­si­diärer Schutz bei vielen kleinen Straf­taten

Geflüchtete erhalten keinen subsidiären Schutzstatus, wenn sie eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Das setzt nicht voraus, dass sie bestimmte, schwere Straftaten begehen. Eine Vielzahl kleinerer, erheblicher Delikte reicht aus.

Artikel lesen
Ein junger Lehrer hilft einem Schüler am Laptop 12.06.2026
Lehrer

BVerwG stärkt verbeamtete Lehrer:

Keine Ver­sor­gungs­lücke durch Som­mer­fe­rien

Zwischen Lehramtsreferendariat und Übernahme in das Beamtenverhältnis liegen oft die Sommerferien. Diese Unterbrechung darf sich später nicht nachteilig auf das Ruhegehalt auswirken, so das BVerwG. Christian Reckling mit den Hintergründen.

Artikel lesen
Gebäude des Bundesgerichtshofs 10.06.2026
Richter

Zukünftige BGH-Präsidentin:

Grünes Licht für Karin Angerer

Die designierte BGH-Präsidentin Karin Angerer wurde im Richterwahlausschuss zunächst zur Bundesrichterin gewählt, die Ernennung zur Präsidentin wird in einigen Wochen folgen. Das BVerwG muss derweil noch auf seinen neuen Präsidenten warten.

Artikel lesen
Richter verlassen den Saal in Eile, während die Absetzung von Malte Graßhoff für Aufregung sorgt. 08.06.2026
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Malte Graßhof sagt kurz vor Richterwahl ab:

Schock-Nach­richt für das BVerwG

Malte Graßhof sollte neuer Präsident des Bundesverwaltungsgerichts werden. Doch nun hat er aus gesundheitlichen Gründen kurzfristig abgesagt und seine Kandidatur zurückgezogen. Wie geplant stattfinden soll die Wahl der neuen BGH-Präsidentin.

Artikel lesen
Prozess gegen NS-Verbrecher Adolf Eichmann am 12. April 1961 in Israel 05.06.2026
Bundesnachrichtendienst

BVerwG weist Klage von Journalistin ab:

BND muss unge­schwärzte Eich­mann-Akten nicht vor­legen

Eine Journalistin begehrte Einsicht in ungeschwärzte Unterlagen u.a. zur Festnahme des NS-Verbrechers Adolf Eichmann. Der BND berief sich auf Geheimhaltungsgründe. Zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschied.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Buch zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf einem Tisch, umgeben von Bürogeräten. 26.05.2026
Reform

Widerspruch per Mail und beschleunigte Verfahren:

Bun­des­ka­bi­nett will Moder­ni­sie­rung der VwGO besch­ließen

Die Verwaltungsgerichtsordnung bekommt ein neues Gesicht: Ein Regierungsentwurf sieht eine Entlastung der Verwaltungsgerichte und die Beschleunigung von Gerichtsverfahren vor. Doch das Vorhaben ist umstritten.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Logo von Universität Kassel
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) für DFG-Pro­jekt zu Rechts­fra­gen...

Universität Kassel, Kas­sel

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) In­sol­venz­recht / Re­struk­tu­rie­rung

Dentons, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­e­ras­sis­tent / Steu­er­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d) Steu­er­recht / Pri­va­te...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Demokratie unter Druck? Eine deutsch-ukr. Diskussionsrunde anlässlich 30 Jahre ukr. Verfassung

15.07.2026, Regensburg

Compliance Lunch: Wenn grüne Werbung zur Compliance-Frage wird

15.07.2026

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Erstes Bayerisches Doktorandenseminar

17.09.2026, München

Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH