BVerwG zu Hochspannungsleitung: Ucker­mark­lei­tung muss nach­ge­bes­sert werden

21.01.2016

Die Energiewende in Deutschland ist wohl ohne Starkstromtrassen nicht zu schaffen, doch gegen diese Trassen gibt es Einwände. Über eine solche in der Uckermark hat nun das BVerwG entschieden.

Der Bau der Uckermarkleitung zur Versorgung von Berlin und dem Umland mit Strom aus Windenergie verzögert sich. Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau muss nachgebessert werden, entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig (Urt. v. 21.01.2016, Az. 4 A 5.14). Die Richter erklärten den derzeit vorliegenden Beschluss zum Bau der 115 Kilometer langen Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Bertikow in der Uckermark und Neuenhagen (Märkisch-Oderland) für rechtswidrig.

Die Richter erkannten Mängel im Bereich Naturschutz. Insbesondere kritisierten sie, dass die Bedenken des Naturschutzbunds Deutschland zum Vogelschutz im Gebiet der Trasse nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Unter anderem sei nicht speziell für einzelne Arten, sondern lediglich pauschal ein Gefährdungspotenzial eingeschätzt worden.

Die Richter ließen sich auch nicht darauf ein, dass die Planer den Rückbau der derzeit bereits vorhandenen 220-Kilovolt-Freileitung als "schadensmindernde Maßnahme" geltend gemacht hatten. Das Risiko tödlicher Unfälle von Vögeln mit stromführenden Kabeln könne durch den Rückbau nicht kompensiert werden, hielten sie den Planern entgegen.

Behörden können Fehler beseitigen

Mit dem Urteil gab das Gericht den Klagen von Naturschutzbund und zwei privaten Grundstückseigentümern zumindest teilweise Recht. Im Gegensatz dazu verwarfen sie weitere Klagepunkte, etwa den zu der geplanten Trassenführung. Diese wurde nicht grundsätzlich infrage gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht war in erster und letzter Instanz für die Klagen zuständig.

Die von den Richtern festgestellten Mängel führen allerdings nicht dazu, dass das umstrittene Planungswerk aufgehoben ist. Die Behörden des Landes können die festgestellten Fehler in einem Ergänzungsverfahren beseitigen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerwG zu Hochspannungsleitung: Uckermarkleitung muss nachgebessert werden . In: Legal Tribune Online, 21.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18228/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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