Für die Bundespolizisten, die 2015 auf dem G7-Gipfel Elmau eingesetzt wurden, gibt es mehr Geld. Für die Ruhezeiten, bei denen starke Einschränkungen galten, müsse laut BVerwG ein weiterer Freizeitausgleich gewährt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat Polizisten für ihren Einsatz bei einem G7-Gipfel einen höheren Freizeitausgleich zugesprochen. Auch für sogenannte Ruhezeiten, für die bei dem Einsatz starke Einschränkungen galten, müsse der Ausgleich gewährt werden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig (Urt. v. 29.04.2021, Az. BVerwG 2 C 18.20, 2 C 32.20 und 2 C 33.20).
Geklagt hatten acht Beamte, die 2015 beim G7-Gipfel in Elmau eingesetzt worden waren. Die Bundespolizei hatte in einem Einsatzbefehl Mehrarbeit angeordnet. In den Dienstplänen wurden die Tage dreigeteilt: in Volldienst, Bereitschaftsdienst und Ruhezeiten. Für letztere galten strenge Vorgaben. Die Polizisten sollten jederzeit ihre Ausrüstung inklusive Waffen dabei haben, stets erreichbar sein, und sie durften ihre Unterkunft nur mit ausdrücklicher Genehmigung verlassen.
Durch dieses "Bündel von erheblichen Einschränkungen" hätten die Ruhezeiten "ein Gepräge eines Sich-Bereithaltens" bekommen, sagte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. Sie seien daher als Arbeitszeit anzusehen, für die nach Paragraf 88 des Bundesbeamtengesetzes ein Ausgleich zu gewähren sei.
Einer der klagenden Bundespolizisten, Steffen Ludwa, sagte nach der Entscheidung: "Ich bin froh, dass es dieses Urteil jetzt gibt. Wir kämpfen schon seit 2015." Der Streit über die Ruhezeiten habe endlich geklärt werden müssen. Es gebe bis heute Einsätze der Bundespolizei, die nach dem gleichen Schema wie beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau geplant würden.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BVerwG zu Einsatz bei G7-Gipfel: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44844 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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