Druckversion
Samstag, 5.09.2026, 13:09 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-2-c-16-16-bundeswehr-studium-verpflichtung-dienst-ausstieg-erstattung-kosten
Fenster schließen
Artikel drucken
22649

BVerwG bestätigt Rückforderung von Ausbildungskosten: Bun­des­wehr-Aus­s­teiger müssen Stu­dium selbst zahlen

12.04.2017

Bundeswehrsoldaten

© Thaut Images - Fotolia.com

Sich bei der Bundeswehr zu verpflichten, ist für viele eine beliebte Möglichkeit, um ihr Studium zu finanzieren. Doch wer vor der Zeit aussteigt, muss selbst zahlen. Dies bestätigte nun das BVerwG, korrigierte aber die Rückforderungspraxis.

Anzeige

Wer auf Kosten der Bundeswehr studieren will, muss sich für eine bestimmte Zeit zum Wehrdienst verpflichten. Tritt man aus, bevor die festgelegte Zeit abgelaufen ist, so müssen die Kosten der Ausbildung zurückerstattet werden. Diese Praxis bestätigte am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) (Urt. v. 12.04.2017, Az. 2 C 16.16).

Geklagt hatten ehemalige Bundeswehrsoldaten auf Zeit, die während ihres Dienstes auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert hatten, in den meisten Fällen Humanmedizin. Zu diesem Zweck hatten sie sich für rund zehn Jahre nach Abschluss des Studiums als Sanitätsoffiziere verpflichtet. Allerdings quittierten sie den Dienst schon nach zwei bzw. drei Jahren, um sich eine zivile Tätigkeit zu suchen.

Daraufhin forderte der Bund von den Klägern nach § 56 Abs. 4 Soldatengesetz (SG) das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rund 1.800 Euro sowie Fachausbildungskosten zurück, die nach dem Studium während der Tätigkeit als Sanitätsoffizier entstanden waren. Die Norm aus dem SG schreibt vor, dass die Ausbildungskosten bei einem Ausscheiden aufgrund eigenen Antrags oder Verschuldens vom ehemaligen Soldaten zu erstatten sind.

Eigentumsrecht nicht verletzt

Angesichts der jeweils sechsstelligen Rückforderungssummen wurden den Klägern Stundung und Ratenzahlung gewährt. Bei einer Stundung wurde ein Zinssatz von vier Prozent festgesetzt. Die gegen die Rückforderung gerichteten Klagen hatten vor den Instanzgerichten keinen Erfolg. Einige Verwaltungsgerichte senkten lediglich den festgelegten Zinssatz etwas ab.

Dem Grunde nach bestätigte auch das BVerwG in der Revision das Vorgehen des Bundes entsprechend seiner bisherigen Linie. Der Bund habe zurecht das während des Studiums gewährte Ausbildungsgeld und die im Anschluss entstandenen Fachausbildungskosten zurückgefordert, so der Senat.

Das Eigentumsrecht der Kläger sei hierdurch nicht verletzt, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Die Rückforderung stelle vielmehr einen "angemessenen Ausgleich für die berechtigten, jedoch enttäuschten Erwartungen des Bundes dar, dass ihm der Soldat die auf Kosten des Bundes erworbenen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten bis zum Ende der Verpflichtungszeit zur Verfügung stellen wird".

Keine Ermächtigungsgrundlage für Zinsen auf gestundete Beträge

Ein weiterer legitimer Grund für die Regelung ist in den Augen der Richter auch in der Verhaltenssteuerung der Soldaten zu sehen. Sie sollten durch die Aussicht auf eine Rückforderung davon abgehalten werden, entgegen ihrer Verpflichtungserklärung vorzeitig ihren Dienst aufzugeben, was die Personalplanung und Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr gefährden könne.

Allerdings winkten die Richter die Rückforderungspraxis des Bundes nicht vorbehaltlos durch: Im Hinblick auf die Härtefallregelung sei es zum Einen ermessensfehlerhaft, wenn Zeiten, in denen approbierte Sanitätsoffiziere vollen Dienst als Arzt in einem Bundeswehrkrankenhaus
leisten, nicht zur Verringerung der Rückzahlungsverpflichtung führten.

Zudem fehle für die Festsetzung der Zinsen die nötige Ermächtigungsgrundlage. Die Vorschrift, welche dem Bund den (Teil-) Verzicht auf die Rückforderung in Härtefällen erlaube, könne nicht herangezogen werden, um zusätzliche Belastungen wie Zinsen zu rechtfertigen.

mam/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG bestätigt Rückforderung von Ausbildungskosten: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22649 (abgerufen am: 05.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • Ausbildung
    • Bundeswehr
    • Studium
    • Zinsen
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Michael Kubiciel 04.09.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Michael Kubi­ciel

"Die zwingende lebenslange Freiheitsstrafe in § 211 StGB gehört ersetzt", meint Michael Kubiciel. Der Universitätsprofessor verrät, was er gerade liest, wer ihn geprägt hat und was aus seiner Sicht “gute Lehre” auszeichnet.

Artikel lesen
Ein Mann schießt auf einem Schießplatz auf sein Ziel. 03.09.2026
Straftaten

LG Schwerin zum sächsischen "Munitionsskandal":

Schieß­platz­be­sitzer muss fast 6.000 Euro Strafe zahlen

Ein Schießplatzbetreiber nahm 7.000 Schuss Dienstmunition als Bezahlung für Schießtrainings an. Dafür hat ihn das LG Schwerin jetzt wegen Anstiftung zur veruntreuenden Unterschlagung und Bestechung verurteilt.

Artikel lesen
Eine Person auf unebenem Terrain fasst sich an den Fuß. 31.08.2026
Dienstrecht

VG Aachen auf Klage eines Bundeswehr-Bediensteten:

Fuß­sch­merzen nach Zwölf-Kilo­meter-Marsch sind kein Dien­st­un­fall

Zwölf Kilometer Marsch, 15 Kilogramm Gepäck und anschließend Schmerzen im Fuß: Die stellen nach dem VG Aachen keinen Dienstunfall dar. Das Gericht sah die Ursache in einer bestehenden Vorschädigung.

Artikel lesen
Ein Soldat mit Deutschlandflagge auf seinem Tarnanzug schaut in die Ferne 28.08.2026
Bundeswehr

BVerwG erkennt Ex-Soldaten das Ruhegehalt ab:

Befehle ver­wei­gert, Vor­ge­setzten geschlagen, Cry­stal Meth gekauft

Auf einer Kompaniefeier eskalierte es vollends, auch nach seiner Suspendierung schlug ein Ex-Soldat krass über die Stränge. In der Gesamtschau reiche eine Degradierung nicht mehr aus, entschied das BVerwG und strich dem Mann das Ruhegehalt.

Artikel lesen
Konstantin Grubwinkler 28.08.2026
Most Wanted

Köpfe:

LTO Most Wanted mit Kon­stantin Grub­winkler

"Gerechtigkeit ist ein subjektiv moralischer Anspruch, der im Recht nichts zu suchen hat", sagt Konstantin Grubwinkler. Der Strafverteidiger verrät, was er am Konsumcannabisgesetz ändern würde und welches Mandat er nicht vergessen kann.

Artikel lesen
Soldat der Bundeswehr in Nahaufnahme (Symbolbild) 10.08.2026
Antisemitismus

BVerwG verneint Verfassungstreue:

Vor­zei­ge­soldat zurecht aus der Bun­des­wehr geworfen

Er galt als "unangefochtene Nummer eins" und trug das Ehrenkreuz in Silber. Doch wegen Holocaust-Verharmlosung sowie rassistischen und antisemitischen Äußerungen muss ein Soldat die Bundeswehr verlassen, bestätigte nun das BVerwG.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von GÖRG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter im Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

GÖRG, Ham­burg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Stadt Troisdorf
Amts­lei­tung im Bür­ger­meis­ter- und Rats­büro, Pres­se­s­tel­le (Voll­ju­rist,...

Stadt Troisdorf, Trois­dorf

Logo von Stadt Wilhelmshaven
Stadt­rat/Stadträ­tin (m/w/d)

Stadt Wilhelmshaven, Wil­helms­ha­ven

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von KIRKLAND & ELLIS
Restructuring Workshop 2026 - Kirkland & Ellis

23.10.2026, München

KI-gestütztes Kanzleimarketing–so gewinnen Sie über KI-Suchergebnisse von Google lukrative Mandate

07.09.2026

Logo von Noerr
Wiesn Special 2026

28.09.2026, München

Sozialrecht und Familienrecht: die familienrechtliche Praxis – Bürgergeld besser verstehen

07.09.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrssachen – Gebührenpotentiale nutzen!

07.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH