Druckversion
Dienstag, 9.12.2025, 06:42 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-1c1824-asylrecht-griechenland-ueberstellung
Fenster schließen
Artikel drucken
57022

BVerwG sieht keine unmenschliche Aufnahmesituation: Über­stel­lung "nicht­vul­ne­ra­bler Flücht­linge" nach Grie­chen­land mög­lich

16.04.2025

Bewohner eines Flüchtlingslagers in Griechenland

In Griechenland reagierten Bewohner eines Flüchtlingslagers emotional auf den Besuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2024. Foto: picture alliance/dpa | Bernd von Jutrczenka

Flüchtlingen, die jung, arbeitsfähig und gesund sind, droht in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, hat das BVerwG entschieden. Deren Asylanträge können hierzulande daher als unzulässig abgelehnt werden.

Anzeige

Jedenfalls alleinstehende, erwerbsfähige und "nichtvulnerable" Flüchtlinge sind bei einer Rückkehr nach Griechenland keinen erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen ausgesetzt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden. Asylanträge von Menschen dieses Personenkreises, die über Griechenland nach Deutschland eingereist sind, können daher als unzulässig abgelehnt werden (Urt. v. 16.04.2025, Az. 1 C 18.24).

Griechenland ist als Land mit EU-Außengrenzen für viele Flüchtlinge das erste EU-Land, das sie betreten. Nach den Dublin-Regeln ist es damit für die eingereisten Menschen zuständig. Das gilt auch dann, wenn diese Menschen anschließend in andere Länder weiterziehen. Ein dort gestellter, zweiter Asylantrag kann in diesen Fällen von den Behörden nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 Asylgesetz (AsylG) als unzulässig abgelehnt werden. Das gilt nur dann nicht, wenn in dem zuerst betretenen Land die Lage so schlecht ist, dass die Schutzsuchenden nicht mehr im Sinne der EU-Grundrechtecharta (GRCh) versorgt werden können. 

So ist auch Deutschland in den zwei Fällen, die nun vom BVerwG entschieden wurden, vorgegangen. Den beiden Männern – einem staatenlosen 34-Jährigen aus dem Gazastreifen und einem 32-jährigen Somalier – wurde in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lehnte daher die in Deutschland gestellten Asylanträge ab und drohte mit der Überstellung nach Griechenland. Hiergegen klagten die Männer, allerdings ohne Erfolg. Die Instanzgerichte, zuletzt der hessische Verwaltungsgerichthof (VGH), waren nicht der Auffassung, dass den Flüchtlingen bei einer Rückkehr nach Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohe. Zwar weise das griechische Aufnahmesystem für anerkannte Schutzberechtigte weiterhin erhebliche Defizite auf. Diese führten aber nicht allgemein zu sogenannten systemischen Mängeln.

Erwerbstätigkeit notfalls in der Schattenwirtschaft möglich

Andere Gerichte hatten die Lage in Griechenland kritischer eingeschätzt. So hatten das saarländische und das nordrhein-westfälische OVG entschieden, dass Überstellungen aufgrund der prekären Lage für Flüchtlinge in Griechenland unzulässig seien. Seit Jahren wurde deswegen aus Deutschland nicht in großem Umfang nach Griechenland abgeschoben. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren bis heute, dass Migranten in Griechenland vor einer elenden Situation stünden. Bürokratische Prozesse versperrten den Zugang zu Grundrechten.

Aufgrund dieser gegenläufigen Entscheidungen war es nun am BVerwG, als Tatsachenrevisionsinstanz nach § 78 Abs. 8 AsylG durch eine eigene Bewertung der überstellungsrelevanten Tatsachen eine bundesweite rechtliche Klärung herbeizuführen.

In seiner Entscheidung beurteilt das BVerwG die allgemeine Lagebeurteilung durch den hessischen VGH als "im Wesentlichen zutreffend". Es sei nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende junge Männer in Griechenland in extreme materielle Notlage geraten würden, in der sie ihre elementarsten Grundbedürfnisse – namentlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene – nicht befriedigen könnten. Der Maßstab sei, ob den Migranten in Griechenland "Brot, Bett und Seife" zur Verfügung stünden, sagte der Vorsitzende Richter Robert Keller am Mittwoch. "Das ist nicht viel, das wissen wir auch. Das ist ein harter Maßstab."

Das BVerwG gesteht zwar ein, dass viele Schutzberechtige unmittelbar nach ihrer Ankunft keinen Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen haben. Grund dafür seien bürokratische Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt der erforderlichen Dokumente. "Sie können aber voraussichtlich zumindest in temporären Unterkünften oder Notschlafstellen mit grundlegenden sanitären Einrichtungen unterkommen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Im Übrigen könnten sie ihre Grundbedürfnisse durch eigenes Erwerbseinkommen, "anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft", decken. Auch sei eine medizinische Notfall- und Erstversorgung gewährleistet.

Pro Asyl: Menschen landen in der Verelendung

Pro Asyl nannte die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar. "Wir kommen zu einer anderen Bewertung der Lage", sagte Referent Andreas Meyerhöfer. "Wir wissen, dass die Leute zwangsläufig in der Verelendung landen." Wenn jetzt wieder mehr Menschen nach Griechenland abgeschoben würden, werde das die Lage noch verschärfen

Die Entscheidung kommt, nachdem Deutschland im vergangenen Oktober vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Zahlung von 8.000 Euro Schadensersatz verurteilt wurde, weil ein syrischer Flüchtling 2018 nach Griechenland abgeschoben worden war, wo er sodann für zwei Monate in Haft saß.

Von der Möglichkeit, als Tatsachenrevisionsinstanz eine asylrechtliche Lage zu klären, hat das BVerwG zum ersten Mal in Bezug auf Italien Gebrauch gemacht. Auch in diesem Fall hat es entschieden, dass Überstellungen nach Italien zulässig seien, und eine unmenschliche oder erniedrigende Aufnahmesituation nicht bestehe.

lmb/LTO-Redaktion
mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG sieht keine unmenschliche Aufnahmesituation: . In: Legal Tribune Online, 16.04.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57022 (abgerufen am: 09.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl- und Ausländerrecht
    • Asyl
    • Flüchtlinge
    • Griechenland
    • Menschenrechte
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Stacheldraht und Natodraht-Absperrung vor Flugzeug beim Start am Hamburger Flughafen (Symbolbild) 08.12.2025
Asyl

Leistungskürzungen, Verteilmechanismus, sichere Herkunftsstaaten:

EU-Innen­mi­nister einigen sich auf Ver­schär­fungen im Asyl­recht

Die EU-Staaten wollen mehr Abschiebungen. Dafür erhöhen sie den Druck auf die Betroffenen und bestimmen neue sichere Herkunftsländer. Wichtige Einigungen gibt es auch hinsichtlich der Verteilung der Asylsuchenden auf die EU-Staaten.

Artikel lesen
Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) und Joachim Herrmann (CSU), Innenminister von Bayern, bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Innenministerkonferenz (IMK). 05.12.2025
Innere Sicherheit

Beschlüsse der Innenministerkonferenz:

Gemein­same Droh­nen­ab­wehr ab Dezember, Bund finan­ziert Asyl­zen­tren

Die Innenministerkonferenz in Bremen fasste 66 Beschlüsse. Die Schwerpunkte lagen diesmal in den Bereichen Drohnenabwehr und Gewaltprävention in Fußballstadien. Auch die Finanzierung von Asylzentren an Flughäfen wurde geklärt.

Artikel lesen
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU, links) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU, rechts) auf der Regierungsbank im Bundestag, November 2025 05.12.2025
Asyl

Herkunftsstaaten, Pflichtbeistand, Einbürgerungssperre:

Bun­destag besch­ließt asyl­recht­liche Ver­schär­fungen

Der Bundestag beschloss am Freitag umstrittene Änderungen im Ausländerrecht. Die Listen sicherer Herkunftsstaaten sollen künftig per Rechtsverordnung erweitert werden können, der Rechtsbeistand bei drohender Abschiebehaft fällt weg.

Artikel lesen
Protestaktion der Kabul Luftbrücke und Campact am Weltflüchtlingstag vor dem Auswärtigen Amt 04.12.2025
Asyl

Bundesverfassungsgericht verlangt keine Aufnahme von Afghanen:

Frei­brief zum Wort­bruch

Ein afghanischer Richter hatte eine Aufnahmezusage für Deutschland, die ausgesetzt wurde. Das BVerfG verpflichtet die Regierung jetzt aber nur, endlich über die Visavergabe zu entscheiden. Einen Aufnahmeanspruch gab ihm Karlsruhe nicht. 
 

Artikel lesen
Haftzelle 03.12.2025
BRAK

"Abbau von Rechtsstaatlichkeit":

BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

Artikel lesen
Demonstranten in Georgien auf dem Weg zum Parlament in Tiflis, Oktober 2025 02.12.2025
Asyl

VG Karlsruhe zu sicherem Herkunftsstaat:

Ein­stu­fung Geor­giens wider­spricht EU-Recht

Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Glo­bal Mo­bi­li­ty

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Regierungspräsidium Karlsruhe
Ju­ris­tin/Ju­rist (w/m/d) im höhe­ren Ver­wal­tungs­di­enst für den Be­reich der...

Regierungspräsidium Karlsruhe , Pforz­heim

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fachseminare von Fürstenberg GmbH & Co. KG
Libra für Einsteiger & Fortgeschrittene

09.12.2025

Praxisrelevantes Wissen für die Strafverteidigung (5 Zeitstunden)

09.12.2025

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Get Ready for 2026

10.12.2025

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Hamburg - Die Winteredition

10.12.2025, Hamburg

Lizenzierung und Nutzung von KI

10.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH