Druckversion
Samstag, 14.02.2026, 03:17 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-1a1316-lies-aktion-verein-die-wahre-religion-verboten-salafisten
Fenster schließen
Artikel drucken
26101

Islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten: Sala­fisten ziehen Klage über­ra­schend zurück

19.12.2017

Salafisten verteilen Koran in Frankfurt am Main, Januar 2015

©  Boris Roessler/dpa

Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht am heutigen Dienstag über das Verbot des salafistischen Vereins "Die wahre Religion" verhandeln. Doch die Vereinsmitglieder zogen die Klagen überraschend zurück.

Anzeige

Der salafistische Verein "Die wahre Religion", der unter anderem mit der Koran-Verteilaktion "LIES!" aufgefallen war, bleibt verboten. Zwei Mitglieder des Vereins zogen ihre Klagen gegen das Verbot überraschend zurück. Eigentlich sollte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute über den Fall verhandeln. Nun wurde das Verfahren eingestellt (Beschl. v. 19.12.2017, Az. BVerwG 1 A 13.16).

Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte die Organisation im Oktober 2016 verboten, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Die Mitglieder hatten in verschiedenen Städten Deutschlands an Informationsständen mit dem Logo "LIES!" kostenlose Übersetzungen des Korans verteilt.

Außerdem vertraten sie nach Ansicht des BMI im Rahmen von Seminaren, Vorträgen und im Internet Lehren, die auf einem extremistischen Verständnis der Scharia beruhten und im Widerspruch zur Verfassungsordnung des Grundgesetzes stünden. Die 2005 gegründete Organisation "Die wahre Religion", soll zuletzt mehrere hundert Mitglieder gehabt haben. Als Gründer und Initiator gilt der Laienprediger Abou-Nagie.

Getragen wurden die Vereinsaktivitäten von einem festen Kreis von mindestens acht Personen. Zwei der Mitglieder, darunter der Vereinsgründer, hatten gegen das Verbot geklagt, der Verein selbst reichte keine Klage ein. Nach der Rücknahme der Klage ist das Verbot nun bestandskräftig.

Fax ging acht Minuten nach Verhandlungsbeginn ein

Die Klagerücknahme kam überraschend: Um 10.08 Uhr - acht Minuten, nachdem die mündliche Verhandlung hätte beginnen sollen - sei am Dienstag ein Fax eingegangen, in dem ein Rechtsanwalt die Klagerücknahme bekanntgegeben habe, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Senats in Leipzig, Uwe-Dietmar Berlit. Er könne sich nicht erinnern, so etwas am BVerwG schon einmal erlebt zu haben.

Die Kläger müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Sie hatten zunächst geltend gemacht, sie hätten nie einer Vereinigung im Sinne des Vereinsgesetzes angehört.

Der 1. Revisionssenat hatte entsprechende Rügen der Kläger bereits im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Beschl. v. 04.05.2017, Az.1 VR 6.16) zurückgewiesen und ausgeführt, dass es sich bei der verbotenen Vereinigung um einen Verein im Sinne des Vereinsgesetzes handele.

aka/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Islamistische "Lies!"-Aktion bleibt verboten: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26101 (abgerufen am: 15.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Verwaltungsrecht
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Innere Sicherheit
    • Salafismus
    • Vereinsverbot
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Seitenansicht auf einen deutschen Bundeswehrsoldaten in Uniform. 10.02.2026
Bundeswehr

BVerwG zur Verfassungstreue:

Rechts­rock-CDs machen Sol­daten nicht zum Ver­fas­sungs­feind

Ein Berufssoldat besitzt mehrere CDs mit rechtsextremen Inhalten, die er auch gerne hört. Das aber reicht laut Bundesverwaltungsgericht nicht, um Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen zu lassen. 

Artikel lesen
Ein junger Mann sitzt bei der Gründungsveranstaltung der Generation Deutschland in Schleswig Holstein im Publikum 03.02.2026
Parteien

Bundesinnenministerium:

AfD-Jugend hat sich nicht gemä­ßigt

Vor wenigen Monaten hat die AfD mit der "Generation Deutschland" eine neue Jugendorganisation gegründet. Das Innenministerium erkennt weder eine personelle noch eine inhaltliche Abgrenzung vom extremistischen Vorgänger "Junge Alternative".

Artikel lesen
In einer Protestgruppe hält eine Frau ein Schild hoch, auf dem das Kind bei seiner Festnahme aufgemalt ist und auf dem steht: "He was wearing a Bunny Hat a Spiderman Backpack and Stolen from Preschool" 02.02.2026
USA

US-Gerichte zu Maßnahmen der Einwanderungsbehörde:

ICE muss Fünf­jäh­rigen frei­lassen – aber die Raz­zien gehen weiter

Das Vorgehen der umstrittenen US-Einwanderungsbehörde ICE treibt weiter viele Menschen auf die Straße. Für Gegner von Trumps Abschiebepolitik gab es am Wochenende eine gute und eine schlechte Nachricht.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig steht an einem Rednerpult 02.02.2026
Gesetzgebung

Referentenentwurf des BMJV:

Hubig will VwGO grund­le­gend refor­mieren

Justizministerin Stefanie Hubig will Verfahren vor Verwaltungsgerichten beschleunigen und dafür an einigen Stellschrauben drehen. Der Referentenentwurf setzt auf kleinere Spruchkörper, straffere Verfahren und niedrigere Hürden für Bürger.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. steht zu Prozessbeginn mit erhobenem rechten Zeigefinger zwischen seinen Anwälten und Polizeibeamten im Prozesssaal an seinem Platz. 19.01.2026
Terrorismus

OLG München verhandelt zu Auto-Anschlag:

Poli­zist schil­dert Tather­gang: "Mit Vollgas durch"

Vor fast einem Jahr fuhr Farhad N.  in der Münchner Innenstadt mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Am Montag endete der zweite Verhandlungstag vor dem OLG München. Vieles deutet auf ein islamistisches Tatmotiv hin.

Artikel lesen
Foto einer Gruppe von Demonstranten, die ein dunkles Banner halten, auf dem steht: "Wir sind alle linksunten". Davor steht ein Polizeibeamter mit dem Rücken zur Kamera. 15.01.2026
Ermittlungsverfahren

LG Karlsruhe linksradikaler Online-Plattform:

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen "links­unten.indy­media"-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH
Ju­rist (m/w/d) - Um­welt­recht / Kreis­lauf­wirt­schafts­recht /...

SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH , Pots­dam

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin­nen/Re­fe­ren­da­re

REDEKER SELLNER DAHS , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Legal Entity Reduction: Konzernstrukturen rechtssicher vereinfachen

18.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

17.02.2026

Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH