Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 20:47 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-1C122-gefluechtete-syrien-wehrdienstverweigerung-deutschland-anerkennung-status-verfolgungsgrund-beweisma
Fenster schließen
Artikel drucken
50825

BVerwG zum Status syrischer Militärdienstverweigerer: Behörden und Gerichte müssen Plau­si­bi­lität prüfen

19.01.2023

Geflüchtete auf dem Weg zur Europäischen Grenze.

Eine Gruppe syrischer Geflüchteter auf ihrem Weg zur europäischen Grenze. Foto: Ajdin Kamber - stock.adobe.com

Bekommen Wehrdienstflüchtige aus Syrien den Flüchtlingsstatus? Damit hat sich das BVerwG beschäftigt. Behörden und Gerichte müssten selbst auf Plausibilität prüfen, so das Urteil.

Anzeige

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hob am Donnerstag mehrere Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg auf, in denen die Bundesrepublik Deutschland zur Anerkennung syrischer Militärdienstverweigerer als Geflüchtete verpflichtet wurde (Urt. v. 19.01.23, Az. 1 C 1.22, u.a.). Grund für die Aufhebung war u.a. die diffuse Tatsachengrundlage.

Bei Syrern, die wegen der Verweigerung zum Militärdienst strafrechtlich verfolgt werden, spreche nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eine starke Vermutung dafür, dass die Verweigerung mit der Verfolgung in Zusammenhang stehe, so das BVerwG. Es sei daher Sache der zuständigen nationalen Behörden und Gerichte, in Anbetracht sämtlicher in Rede stehender Umstände die Plausibilität dieser Verknüpfung zu prüfen.

Diffuse Tatsachengrundlage nicht ausreichend

Den Voraussetzungen zum Flüchtlingsschutz genüge es nicht, wenn die Überprüfung derselben auf einer diffusen Tatsachengrundlage und unter Unterschreitung des Regelbeweismaßes der vollen richterlichen Überzeugungsgewissheit bejaht werden, entschied das BVerwG am Donnerstag in Leipzig.

Mit den angegriffenen Urteilen hatte das OVG Berlin-Brandenburg die beklagte Bundesrepublik Deutschland in einer Reihe von Verfahren verpflichtet, den in den Jahren 1986 bis 2002 geborenen Klägern, syrischen Staatsangehörigen, über den ihnen gewährten subsidiären Schutz hinausgehend den Flüchtlingsschutz zuzuerkennen. Hintergründe zum Verfahren schilderte LTO.

Vermutung der Bestrafung aus politischen Gründen

Auch wenn die Bewertung der Tatsachengrundlagen in Bezug auf den geforderten Zusammenhang zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsgrund in gewissem Maße diffus bleibe und für eine vollständige gerichtliche Überzeugungsbildung eher nicht genügen dürfe, bestehe aber eine ausreichende Vermutung, dass die Bestrafung der Kläger (auch) aus politischen Gründen erfolge, so das BVerwG.

Der Gerichtshof der Europäischen Union habe entschieden, dass das Bestehen einer Verknüpfung zwischen den gesetzlich vorgesehenen Verfolgungsgründen nach Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU und einer Verfolgungshandlung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 Buchst. e dieser Richtlinie nicht allein deshalb als gegeben angesehen werden kann, weil Strafverfolgung oder Bestrafung an diese Verweigerung anknüpfen.

Es spreche aber eine starke Vermutung dafür, dass die Wehrdienstverweigerung durch die Behörden des betroffenen Drittstaats unabhängig von den eventuell viel komplexeren persönlichen Gründen des Betroffenen als ein Akt politischer Opposition ausgelegt wird und die Militärdienstverweigerung unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie mit einem der fünf in Art. 10 der Richtlinie aufgezählten Verfolgungsgründen in Zusammenhang stehe, heißt es vom BVerwG.

Nun muss das OVG Berlin-Brandenburg unter Berücksichtung der Rechtsprechung erneut über den Status als Flüchtling oder den des subsidiär Schutzberechtigten entscheiden.

ku/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zum Status syrischer Militärdienstverweigerer: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50825 (abgerufen am: 19.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Asyl
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
    • Militär
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
Eine Menschenmenge beobachtet den Mauerbau, während Soldaten präsent sind. Ein prägender Moment der deutschen Teilungsgeschichte. 05.04.2026
Feuilleton

UN-Gedenktage, DDR-Flüchtlinge und BRD-Richter:

Hin und wieder ans Gewissen denken

Die Vereinten Nationen haben den 5. April zum "Internationalen Tag des Gewissens" erklärt. Derartige Gedenktage lassen sich leicht kritisieren. Gerade das deutsche Recht verweist jedoch häufiger als man denkt auf diese psychische Instanz.

Artikel lesen
Buchladen Golden Shop in Bremen 14.03.2026
Podcast

Impfschäden / Asylrecht / Buchläden klagen / Iran-Krieg:

Wie ein Buch­han­del­s­preis zum Ver­fas­sungs­schutz­fall wurde

Können Buchläden wirklich den Preis einklagen, den Weimer ihnen gestrichen hat? Außerdem im Podcast: Was sagt der BGH zu Impfschäden? Kommt Italien mit Blockade des EU-Asylsystems durch? Warum sind Merz' Worte zum Iran-Krieg so problematisch? 

Artikel lesen
Die Fassade des BND-Hauptsitzes in Berlin 09.03.2026
Bundesnachrichtendienst

Beim Kanzleramt ist Schluss:

Daten­schutz­be­auf­tragter darf sich über Nach­rich­ten­di­enst nur beschweren

Der Bundesnachrichtendienst hatte dem Bundesdatenschutzbeauftragten die Einsichtnahme in Unterlagen verweigert. Letzterer darf sich beim Kanzleramt beschweren, aber nicht klagen, so das Bundesverwaltungsgericht.

Artikel lesen
Girogia Meloni, Präsidentin Italiens 05.03.2026
Dublin

EuGH zur Zuständigkeit fürs Asylverfahren:

Ita­lien kommt mit seiner Blo­c­ka­de­hal­tung vor­erst durch

Deutschland darf Ausländer, die die EU zuerst in Italien betreten, dorthin zurückschicken. Doch Italien reagiert auf solche Rücküberstellungen nicht mehr. Nach Ablauf einer Frist wird Deutschland für den Ausländer zuständig, so nun der EuGH.

Artikel lesen
Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa" 27.02.2026
Asyl

GEAS-Umsetzung in Deutschland:

Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ham­burg

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
Re­fe­ren­dar (w/m/d)

Taylor Wessing, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/x) Mün­chen

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich ­E­n­er­gie­recht / Er­neu­er­ba­re En­er­gi­en /...

Hengeler Mueller, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH

21.04.2026

Logo von Wolters Kluwer
16. Legal Tech NRW Meetup

20.04.2026, Hürth

Fit fürs Notariat – Modul 1 (fünftägig, 20.04.–24.04.2026)

20.04.2026

Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

20.04.2026

Effektive Vergütungsvereinbarungen im familienrechtlichen Mandat 2026

20.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH