BVerfG: Weitere Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung erfolgreich
In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hat das BVerfG den Schutz psychisch kranker Straftäter vor medizinischer Zwangsbehandlung bekräftigt. Außerdem erklärten die Richter das baden-württembergische Gesetz über die zwangsweise Behandlung von Untergebrachten im Maßregelvollzug für teilweise nichtig.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verwies in dem Beschluss auf eine Grundsatzentscheidung vom März dieses Jahres, wonach Behandlungen gegen den Willen des Betroffenen nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen zulässig sind.
Die Zwangsbehandlung müsse auf solche Fälle beschränkt werden, in denen der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung die Notwendigkeit einer Behandlung nicht erkennen kann, so die Karlsruher Richter. Das baden-württembergische Unterbringungsgesetz genüge diesen Anforderungen nicht (Beschl. v. 12.10.2011, Az. 2 BvR 633/11).
Damit hatte die Verfassungsbeschwerde eines Straftäters aus Baden-Württemberg Erfolg, der seit 2005 im Maßregelvollzug untergebracht ist. Ihm sollte gegen seinen Willen ein Neuroleptikum zur Behandlung einer Persönlichkeitsstörung gespritzt werden. Diese Behandlung stelle jedoch einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dar, entschieden die Verfassungsrichter.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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Zwei Rechtsgutachten zu den BVerfG-Beschlüssen 2 BvR 882/09 vom 23.3.2011 und 2 BvR 633/11 vom 12.10.2011 liegen inzwischen vor:
Cerian"Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 882/09) vom 23. März 2011 bei Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker und RA Dr. Eckart Wähner ein Gutachten in Auftrag gegeben":
http://www.grundrechtekomitee.de/node/465
"BEHINDERUNG, MENSCHENRECHTE UND ZWANG
Gutachten im Auftrag des Komitees für Grundrechte und Demokratie
anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
vom 23. März 2011 in Sachen Zwangsbehandlung einer im Pfalzklinikum Klingenmünster im Massregelvollzug untergebrachten Person (BVerfG, 2 BvR 882/09):
Zu den Graden und Grenzen legalen und legitimen Zwangs im Umgang mit psychisch behinderten Menschen am Beispiel der Psychiatrie als Wissenschaft und Praxis.
Von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker, RA Dr. Eckart Wähner"
Ausführlich hier:
http://www.grundrechtekomitee.de/sites/default/files/Gutachten..pdf
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Und noch ein Gutachten zum geplanten Zwangsparagraphen $8 UBG Baden-Wurtemberg (Ba-Wü - BW):
"Gutachterliche Stellungnahme
zur Frage der Verfassungskonformität eines Entwurfs der Neufassung des
§ 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG).
Von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker"
Hier zu finden:
http://www.die-bpe.de/gutachterliche_stellungnahme_ba_wue/
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