Wahl der Bundesverfassungsrichter: Koalition schlägt Reform vor

24.03.2014

Nach dem Willen der schwarz-roten Koalition sollen die Richter am BVerfG künftig direkt vom Bundestag gewählt werden. Darauf hätten sich Unionsfraktionschef Volker Kauder und sein SPD-Kollege Thomas Oppermann verständigt, berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel unter Berufung auf die Spitze der großen Koalition. Mit einer Reform wolle man dem Vorwurf begegnen, dass die höchsten Richter in einer Art Geheimgremium ausgekungelt würden.

In Art. 94 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes (GG) steht zur Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lediglich: "Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt." Den Rest überlässt die Verfassung dem Gesetzgeber. Dieser hat im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt, dass die Wahl durch einen Wahlausschuss von zwölf Abgeordneten vorgenommen wird. Dieser Wahlmodus begegnete immer wieder Kritik; nicht zuletzt Bundestagspräsident Norbert Lammert hält dieses Vorgehen für falsch.

Nun plant die große Koalition offenbar eine Reform. Der Spiegel berichtet, dass der Wahlausschuss künftig lediglich einen Richter vorschlagen und die Entscheidung dann vom Plenum getroffen werden soll. Um die Kandidaten nicht durch parteipolitisch motivierte Debatten zu beschädigen, solle auf eine Aussprache im Bundestag verzichtet werden.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wahl der Bundesverfassungsrichter: Koalition schlägt Reform vor . In: Legal Tribune Online, 24.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11422/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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