Beschwerde beim BVerfG: Staatsrechtler von Arnim klagt gegen Bundestagswahl

07.10.2014

Eine künftige Sperrklausel von drei oder vier Prozent? Zumindest, wenn es nach dem Willen des Staatsrechtlers von Arnim geht. Er legte Beschwerde beim BVerfG ein.

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat gegen die Bundestagswahl 2013 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Das teilte er der Zeitung "Die Rheinpfalz" mit. Mit der Klage will er niedrigere Prozent-Hürden für den Bundestagseinzug bei der nächsten Wahl 2017 erzwingen. Sie sollen dem Willen der Wähler stärker Rechnung tragen als bisher. Eine Sperrklausel von drei oder vier Prozent wäre angemessen, sagte der als Parteienkritiker bekanntgewordene von Arnim, der an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer lehrt.

Außerdem plädiert er für ein Wahlrecht, in dem die Bürger angeben können, welche weitere Partei sie bevorzugen, falls ihre zuerst gewählte Partei keine Sitze erhält. 2013 waren auf "sonstige Parteien" 15,7 Prozent der Stimmen entfallen, vor allem weil FDP und AfD knapp an der 5-Prozent-Hürde gescheitert waren.

Am Dienstag konnte das BVerfG den Eingang der Beschwerde von Arnims noch nicht bestätigen.

dpa/avp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Beschwerde beim BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13407 (abgerufen am: 04.10.2024 )

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