BVerfG zu ESM und Fiskalpakt: Urteilsverkündung am 12. September

16.07.2012

Das BVerfG wird am 12. September seine Entscheidung über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den europäischen Fiskalpakt verkünden. Das gab das Gericht am Montag bekannt. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung am Dienstag vergangener Woche angedeutet, dass sich das Gericht mit der Eilentscheidung mehr Zeit lassen könnte als die üblichen drei bis vier Wochen, um eine gründlichere Prüfung vorzunehmen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte an die Richter appelliert, die Entscheidung möglichst schnell zu treffen. Mehrere Gruppen von Klägern haben gegen die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Euro-Rettung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Darunter sind die Linksfraktion im Bundestag, der CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Verein "Mehr Demokratie", dessen Beschwerde sich rund 12.000 Bürger angeschlossen haben.

Die Kläger sehen mit dem ESM unkalkulierbare Risiken auf Deutschland zukommen. Die damit verbundenen Belastungen seien kaum abzuschätzen. Damit werde das Haushaltsrecht der Parlamentarier ausgehöhlt.

dpa/age/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zu ESM und Fiskalpakt: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6624 (abgerufen am: 14.10.2024 )

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