Am ersten Tag des Verbotsverfahren vor dem BVerfG stellte die NPD Befangenheitsanträge gegen zwei Richter. Die Prozessvertreter der Partei bezweifeln pauschal fast alles, der Senat reagiert gelassen. Er will in der Mittagspause entscheiden.
Die rechtsextreme NPD hat zum Auftakt des Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zwei Richter des erkennenden Zweiten Senats als befangen abgelehnt. Die Anträge richten sich gegen den zuständigen Berichterstatter Peter Müller und gegen Richter Peter Michael Huber. Beide sind ehemalige Politiker - und ihre in dieser Funktion getätigten Aussagen macht die NPD, vertreten durch ihre Anwälte Peter Richter und Michael Andrejewski, ihnen zum Vorwurf.
Die angegriffenen Richter wiesen den Vorwurf der Voreingenommenheit zurück. Der Zweite Senat, der mit den Anträgen offenbar gerechnet hatte, reagierte gelassen und will das Verfahren planmäßig fortsetzen. Der Vorsitzende, Gerichtspräsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, sagte, der Senat werde über die Anträge in der Mittagspause befinden. Über Protest der NPD setzte er sich hinweg. Der Senat müsse seine Besetzung von Amts wegen prüfen und habe das bereits getan, so Voßkuhle.
Noch vor der Mittagspause ging es auch um die Problematik der V-Leute - der erste Versuch, die NPD zu verbieten, war 2003 gescheitert, weil die Partei bis in die Führungsebene mit V-Leuten durchsetzt gewesen war. Zudem erklärte NPD-Anwalt Richter seine Vermutung, dass die Kommunikation zwischen ihm und den Partei-Vorständen überwacht worden sei.
Richter weisen Befangenheitsvorwürfe zurück
Zu den Befangenheitsanträgen erklärte NPD-Anwalt Richter, Peter Huber habe sich in seiner Zeit als thüringischer Innenminister von November 2009 bis November 2010 mehrfach für ein Verbot der NPD ausgesprochen und einen Ausschluss aus der Parteienfinanzierung gefordert. Er verwies auf Medienbeiträge des heute 57-Jährigen und zitierte aus einer Broschüre, deren Vorwort CDU-Mann Huber damals verfasst habe.
Müller wiederum habe sich in seiner Zeit als saarländischer CDU-Ministerpräsident von 1999 bis 2011 mehrfach negativ und abwertend über die NPD geäußert. Er habe zwar nicht so offen für ein Verbot plädiert wie Huber, trotzdem gebe es keine Zweifel daran, dass er die Partei für verfassungsfeindlich halte und sie ablehne.
Müller wie auch Huber seien in ihren Ämtern direkte Vorgesetzte der Verfassungsschutzbehörden ihrer Länder gewesen. In der für das Verfahren entscheidenden Frage der V-Leute könnten sie daher versuchen, eine Offenlegung der Akten zu verhindern, um ein Versagen ihrer Behörden zu verheimlichen.
Die angegriffenen Richter erklärten, von Akten des Verfassungsschutzes keine Kenntnis zu haben. Die zitierten Äußerungen seien zutreffend. Aber: "Das hat mit meiner Tätigkeit als Richter des Bundesverfassungsgerichts nichts zu tun," so Huber.
NPD-Vertreter bezweifelt Abschaltung von V-Leuten
Bundesratspräsident Stanislaw Tillich (CDU) erklärte, spätestens seit Ende 2012 seien sämtliche V-Leute in Spitzenpositionen der rechtsextremen Partei abgeschaltet worden. Das hätten die Innenminister bestätigt, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens sei gewährleistet. Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist diese Abschaltung der Informanten in Führungsgremien der Partei Voraussetzung dafür, dass das Parteiverbotsverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügt und somit überhaupt betrieben werden kann.
NPD-Anwalt Richter kritisierte die behauptete "Abschaltung" der Informanten als nicht nachvollziehbar, die Akten seien teilweise geschwärzt. Es sieht danach aus, als wolle er auch 13 Jahre nach dem ersten Verfahren erneut auf ein Verfahrenshindernis setzen, welches eine Entscheidung in der Sache verhindern würde.
Tillich erklärte noch einmal die Motivation der Länder für den neuen Versuch, die rechtsextreme Partei verbieten zu lassen. Man habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, aber das Verbot sei erforderlich. Die NPD sei politisch bedeutend. Und sie sei gefährlich.
Pia Lorenz, Prozessauftakt im NPD-Verbotsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 01.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18640 (abgerufen am: 04.10.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag