ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe: BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

von Annelie Kaufmann

15.05.2026

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Eigentlich sah es so aus, als ob die Verfassungsbeschwerden, mit denen ARD und ZDF einen höheren Rundfunkbeitrag erzwingen wollen, plötzlich chancenlos seien. Die Sender hatten sich nämlich auf die sogenannte KEF-Empfehlung berufen – die KEF ist die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Sie prüft den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und hatte zunächst empfohlen, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent anzuheben. Die Bundesländer wollten dem nicht nachkommen, die Sender legten Verfassungsbeschwerde ein, doch dann nahm die KEF ihre Empfehlung zurück. 

Damit hätte der Fall vorerst erledigt sein können, der aktuelle Rundfunkbeitrag entspricht schließlich der aktuellen KEF-Empfehlung. ARD und ZDF hätten ihre Verfassungsbeschwerden zurücknehmen können. Doch so schnell wollen sie offenbar nicht aufgeben. Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angekündigt, am 23. Juni in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden zu verhandeln (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24). Ein Urteil ist dann einige Monate später zu erwarten.

Eine Sprecherin der ARD erklärte gegenüber LTO: "Die ARD hat Verfassungsbeschwerde erhoben, weil die Länder das verfassungsrechtlich geschützte staatsferne Finanzierungsverfahren nicht eingehalten haben und eine funktionsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet ist." Dieser Verfassungsverstoß sei nicht dadurch behoben, dass nun eine neue KEF-Empfehlung vorliege. Das BVerfG soll nun also feststellen, dass es die Rundfunkfreiheit der Sender verletzt, wenn die Länder einer KEF-Empfehlung nicht folgen. 

Damit hatte niemand gerechnet: Die KEF senkt ihre Empfehlung

Für den Rundfunkbeitrag sind derzeit 18,36 Euro im Monat fällig. Haushalte in Deutschland müssen ihn pauschal zahlen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der öffentlich-rechtlichen Medien. Die Einnahmen von rund 8,5 Milliarden Euro jährlich finanzieren die Landesrundfunkanstalten der ARD, das ZDF und den Deutschlandfunk und deren digitale Angebote. 

Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird in einem festgelegten Verfahren bestimmt: Die Sender melden ihren Bedarf an, die KEF überprüft als unabhängige und staatsferne Expertenkommission, ob der Bedarf tatsächlich so hoch ist und ob es Einsparmöglichkeiten gibt, und spricht eine Empfehlung aus. Um eine Bewertung der Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht es dabei nicht. Die KEF-Empfehlung müssen die Länder in aller Regel umsetzen. 

Im 24. KEF-Bericht von 2024 wurde eine Anhebung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent ab dem 1. Januar 2025 empfohlen. Die Länder weigerten sich – vor allem auf Druck aus Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Bayern. Gerade in den ostdeutschen Bundesländern stehen ARD und ZDF in der Kritik. Der rbb-Skandal spielte dabei eine Rolle, aber auch Druck aus der AfD.

Als sich abzeichnete, dass die Länder die Erhöhung verweigern würden, reichten ARD und ZDF im November 2024 Verfassungsbeschwerden ein, mit dem Ziel, dass der Beitrag zum 1. Januar 2025 auf monatlich 18,94 Euro steige. Das BVerfG hatte eine Entscheidung eigentlich schon für 2025 angekündigt.

Anfang dieses Jahres veröffentlichte die KEF turnusgemäß ihren Zwischenbericht. Mit einer Überraschung: Sie empfiehlt nun, den monatlichen Rundfunkbeitrag erst ab Januar 2027 zu erhöhen und das auch nur auf 18,64 Euro – rund 30 Cent mehr als der aktuelle Betrag, aber 30 Cent weniger als noch im Januar 2025 vorgeschlagen. Der Grund dafür: Die Einnahmen der Sender steigen, weil es mehr beitragspflichtige Haushalte gibt. 

ARD und ZDF: Grundrecht auf Rundfunkfreiheit verletzt

ARD und ZDF sehen dennoch ihr Recht auf Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) verletzt. Denn die Länder setzten sich über das vorgesehene Verfahren hinweg, indem sie die KEF-Empfehlung missachteten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Präsident Stephan Harbarth wird sich nun damit befassen, wie weit die Rundfunkfreiheit reicht und inwiefern eine bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gewährleistet werden muss. Prozessvertreter der ARD sind die Kanzlei Redecker, Sellner, Dahs und Herrn Professor Dr. Karl-Eberhard Hain (Universität Köln), das ZDF wird vertreten von Prof. Dr. Christian von Coelln (ebenfalls Universität Köln).

Es wäre nicht das erste Mal, dass Karlsruhe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zur Seite springt. Das BVerfG hält eine funktionsgerechte Finanzierung des Rundfunks für unverzichtbar für eine Demokratie. Als 2021 Sachsen-Anhalt die Anhebung des Rundfunkbeitrags blockierte, ordnete das BVerfG die Erhöhung im Wege einer Vollstreckungsanordnung an

KEF hat schon berücksichtigt, dass das Geld den Sendern fehlt

Mit einer Vollstreckung und einer direkten Erhöhung der Beiträge ist im aktuellen Verfahren aber wohl nicht zu rechnen. Schließlich können die Sender nicht geltend machen, dass sie aktuell zu niedrige Beiträge bekommen, denn der Beitragssatz von 18,36 Euro entspricht nun wieder der aktuellen KEF-Empfehlung. Die vom BVerfG veröffentlichte Gliederung zur mündlichen Verhandlung sieht als Punkt allerdings bisher weiter die Anträge zur Vollstreckungsanordnung vor. 

Auch eine Nachzahlung kommt nicht in Betracht, denn die KEF hat ihrem aktuellen Bericht die tatsächliche Finanzsituation der Sender zugrunde gelegt, also auch berücksichtigt, dass der Beitrag eben nicht angepasst wurde. Wären die Länder der Empfehlung gefolgt, so hätte die KEF diese Einnahmen berücksichtigt und womöglich eine niedrigere Beitragserhöhung ausgesprochen. Die KEF sehe weiterhin eine Unterfinanzierung seit 2025, betont ein Sprecher des ZDF gegenüber LTO.

Seit Dezember gilt ein Reformstaatsvertrag, der unter anderem den Abbau von Doppelstrukturen, weniger lineare Programme und eine stärkere Kooperation von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorsieht. Die Länder wollen die öffentlich-rechtlichen Sender so schlanker aufstellen und stärker auf digitale Angebote ausrichten. ARD und ZDF hatten daraufhin angekündigt, gemeinsame Angebote neu zu bündeln und mehrere Sender bis Ende 2026 einzustellen. Die Sender sparen, mit Folgen, die auch die Zuschauer spüren: Der MDR hat als Sparmaßnahme den Tatort aus Dresden (den einzigen aus dem Osten) abgesetzt. 

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59980 (abgerufen am: 16.06.2026 )

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