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Wie weiter?: Eine geheime Kan­didatin und die Zukunft der Ver­fas­sungs­rich­ter­wahl

von Joschka Buchholz und Dr. Markus Sehl

27.08.2025

Verfassungsrichterwahl im Bundestag

Mitte Juli hatte die Unionsfraktion die geplante Wahl von drei BVerfG-Richtern platzen lassen. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Nach dem Eklat um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl wird über Änderungen des Verfahrens diskutiert. Die SPD hat eine Kandidatin gefunden. Ihre Fraktionspitze kommt Ende der Woche mit der Union zusammen.

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Seitdem klar ist, dass Frauke Brosius-Gersdorf nicht ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewählt werden wird, gibt es Spekulationen darüber, wer von der SPD nun stattdessen ins Rennen geschickt wird.

Zwischenzeitlich geisterte der Name der ehemaligen Bundesjustizministerin Katarina Barley durch die Medien, doch seit dem Auftritt von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bei Talkmaster Markus Lanz am Dienstagabend ist klar: Barley wird es nicht. Die derzeitige Vizepräsidentin des Europäischen Parlamentes, die einst als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BVerfG tätig war, hatte selbst noch einmal betont, sie habe "in Europa noch viel vor".

Miersch hatte selbst den überraschenden SPD-Vorstoß gewagt und bereits vor einer Woche gesagt: "Wir haben einen Namen – und den werde ich jetzt aber garantiert nicht nennen." Man wolle sich erst mit der Union sowie mit Grünen und Linken kurzschließen, hatte Miersch betont. Gleichwohl kündigte er an: "Ich bin sicher, dass wir im September diese Frage tatsächlich auch klären und die drei Richter dann gewählt werden vom Deutschen Bundestag."

Allgemein wird die Forderung laut, die Wahl nach dem vorausgegangen öffentlichen Streit der Fraktionen nun zügig über die Bühne zu bringen. Der ehemalige BVerfG-Richter Dieter Grimm sagte dem Handelsblatt, es gebe "keinen Grund zur Säumnis mehr". So rasch wie möglich sollten Wahltermine im Richterwahlausschuss und im Plenum angesetzt werden, so Grimm. Er plädiert dafür, dass es derweil bei der Kandidatur von Günter Spinner (Vorschlag der Union) und Ann-Katrin Kaufhold (Vorschlag der SPD) bleiben soll.

Wer darf in Zukunft Kandidaten für das BVerfG vorschlagen?

Zugleich kommt von einigen Seiten grundsätzliche Kritik am Verfahren zur Wahl der BVerfG-Richterinnen und -Richter. Diese Wahlrunde habe Anlass gegeben über Änderungen im Prozedere nachzudenken.

Der ehemalige BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier stört sich zuvorderst an den seit langem üblichen informellen Vorschlagsregelungen zwischen den Parteien. "Das Problem liegt meines Erachtens nicht in der gesetzlichen Regelung des Wahlvorgangs, sondern in der vor Jahrzehnten eingeführten Handhabung durch die parteipolitische Praxis", sagte er der Rheinischen Post. 

Die Vorschlagsrechte sind bisher eng verzahnt mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Kandidaten. Bislang wird die Mehrheit so hergestellt, indem alle Parteien, die für die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sind, Vorschlagsrechte entsprechend ihrer Relevanz erhalten. Zuletzt galt deshalb die Formel 3:3:1:1. Das heißt, dass CDU/CSU und SPD je drei Verfassungsrichter:innen pro Senat vorschlagen können, Grüne und FDP haben je ein Vorschlagsrecht. Letzteren beiden hatten Union und SPD je eine ihrer zunächst vier Vorschlagsrechte abgetreten.

Nach dem Ausscheiden der FDP bei der Bundestagswahl haben CDU/CSU, SPD und Grüne gemeinsam keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr im Bundestag. Es fehlen sieben Stimmen, die von Linken oder AfD kommen müssen. Das wurde auch bereits in dieser Wahlrunde virulent.

Papier kritisiert, diese Praxis entbehre jeder gesetzlichen Grundlage. Werde die Verteilung trotz einer fortschreitenden Fragmentierung der Parteienlandschaft so aufrechterhalten, könne das dazu führen, dass die Verfassungsrichterwahl "ständig in ein parteipolitisches Gezänk ausartet", befürchtet Papier. Das schade dem Ansehen und der Autorität des BVerfG. "Die Parteien sollten insgesamt auf ihre überkommenen, sogenannten Vorschlagsrechte verzichten." 

Stärkere Rolle des Wahlausschusses im Bundestag?

Als Alternative sieht Papier, dass der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags sich vertraulich auf Personalvorschläge einigt, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden. Diese Vorschläge trügen dann nicht "den Stempel eines formellen Parteikandidaten".

Damit wäre allerdings nicht das Problem aus der Welt, dass auch im Wahlausschuss sich eine Praxis herausbilden müsste, wer Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen darf.

Ganz akut ist das Problem der Vorschlagsrechte nicht, und könnte nachdem sich die Aufregung gelegt hat - und eine neue Wahl von drei Richterinnen und Richtern dieses Jahr gelungen ist - wieder in den Hintergrund treten. Denn laut der Amtszeiten stehen die nächsten Richterposten für eine Neubesetzung erst 2028 bzw. 2030 an. Dazwischen wird also auch noch eine Bundestagswahl liegen. Und sich somit die Stärke der Fraktionen ohnehin noch einmal sortieren. Die dann 2028 frei werdenden Posten von den BVerfG-Richterinnen Yvonne Ott und Christine Langenfeld sind außerdem Bundesratsstellen.

Eher keine Beachtung fanden bislang Stimmen, die die Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Richterwahl in Frage stellen wollen. Unter anderem der ehemalige BVerfG-Richter Peter Müller spricht sich gegen eine Absenkung aus. Mit den geltenden hohen Anforderungen solle die Wahl von Kandidaten gewährleistet werden, die aus der Mitte des Spektrums kommen. "Aber dieses Spektrum, das ist jedenfalls meine Meinung, sollte breit vertreten sein. Und das war in der Vergangenheit auch so.", sagte Müller dem rbb. 

"Depolitisieren kann man das Richterwahlverfahren ohnehin nicht"

Auch die ehemalige BVerfG-Richterin Gertrude Lübbe-Wolff äußert sich im Interview mit der FAZ grundlegend zur Verfassungsrichterwahl. Sie hält das jetzige Wahlverfahren weiterhin für angemessen. "Depolitisieren kann man das Richterwahlverfahren ohnehin nicht, weil immer politische Interessen mitspielen werden", so Lübbe-Wolff. Aus ihrer Sicht sei derzeit die "große Frage", ob es ratsam ist, insoweit nur mit der Linken und nicht auch mit der AfD zu kooperieren. 

Wenngleich dies politisch naheliege, gelte doch: "Wenn der Wähler bei der Bundestagswahl nach rechts blinkt, ist es dann richtig, dass künftige Verfassungsrichterwahlen nach links statt nach rechts rücken, weil man die AfD da heraushalten will, deshalb aber die Stimmen der Linken benötigt? Das kann auf die Dauer nicht ohne Schaden für die Integrationskraft des Gerichts funktionieren", so Lübbe-Wolff.

Unabhängig von Vorschlagsrechten und Wahlverfahren wird es in Zukunft auch darum gehen, wie und zu welchem Zeitpunkt Kandidatinnen und Kandidaten in die öffentliche Diskussion geraten sollen. Ein Schritt, der sich freilich nur schwer steuern lässt. Aufrufe zu mehr Sachlichkeit und weniger Kulturkampf dürften es nicht alleine richten. Eine sorgsame Vorbereitung und Abstimmung zwischen den Fraktionen umso mehr. Es wird eine gute Mischung aus Transparenz und Vertraulichkeit brauchen. Ganz konkret: Vielleicht braucht es ein neues proaktives und konstruktives Vorstellungsverfahren von Kandidatinnen und Kandidaten durch die Fraktionen.

Union und SPD treffen sich Ende August zu Klausurtagung

Der Bundestag befindet sich derzeit noch in der Sommerpause und hat in der übernächsten Woche, also ab dem 8. September, seine nächste Sitzungswoche. Vorher, nämlich an diesem Donnerstag und Freitag, wollen Spitzen der Union- und SPD-Fraktion zu einer gemeinsamen Klausurtagung in Würzburg zusammen kommen. Im Vordergrund soll "Teambuilding" stehen. Dort wird es ganz sicher darum gehen, das durch das Wahl-Fiasko erschütterte Vertrauen zu erneuern. Und alles gut vorzubereiten, sich auf die neue Kandidatin zu verständigen.

Mit Materialien der dpa

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Wie weiter?: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58003 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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