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Deutsche Umwelthilfe: Kli­maklagen gegen drei Bun­des­länder vor dem BVerfG

05.07.2021

Plakate auf einer Demo von Fridays for Future

(c) Animaflora PicsStock/stock.adobe.com

Im März bewertete das BVerfG Teile des Bundesklimaschutzgesetzes als verfassungswidrig. Eine vergleichbare Klage legte die DUH nun mit mehreren Fridays-for-Future-Initiatorinnen gegen NRW, Bayern und Brandenburg ein.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nach eigenen Angaben Klimaklagen gegen die Bundesländer Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern und Brandenburg eingereicht. Wie die DUH am Montag mitteilte, haben sich 21 junge Menschen zwischen 6 und 21 Jahren den drei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe angeschlossen. Zur Begründung hieß es, dass die drei Länder exemplarisch für eine verfehlte Klimaschutzpolitik auf Landesebene stünden. Sie hätten es versäumt, Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbindlich festzulegen, etwa in der Verkehrspolitik.

In Anlehnung an das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 24.03.2021, Az. 1 BvR 2656/18 u.a.), das im März Teile des bis dato geltenden Bundesklimaschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt hatte, wollen die Beschwerdeführer nun auch die Landesregierungen per Urteil zu mehr Klimaschutz verpflichten.

In Bayern reichte die DUH nach eigenen Angaben zusammen mit zehn Kindern und jungen Erwachsenen zusätzlich eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgerichtshof ein. Daneben wolle die Umwelthilfe mit einer separaten Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erreichen, dass der Freistaat ein Klimaschutzprogramm verabschiede.

Fridays for Future beteiligt sich

Auch im Falle des Urteils zur Bundesebene hatten teils sehr junge Menschen geklagt - darunter Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten von Fridays for Future, die diesmal auch wieder an den Klagen auf Landesebene beteiligt sind.

Der Anwalt Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet, erklärte am Montag, dass viele Klimaschutz-Maßnahmen maßgeblich in der Entscheidungskompetenz der Länder lägen, etwa der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs und von Windkraftanlagen. Das Land Brandenburg etwa habe noch nicht einmal ein Landesklimagesetz, erklärte Klinger. Das müsse sich dringend ändern.

Mit einer Entscheidung zu den Beschwerden rechne die DUH "schneller als gewöhnlich", erklärte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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Deutsche Umwelthilfe: . In: Legal Tribune Online, 05.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45386 (abgerufen am: 11.08.2026 )

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