Über die umstrittenen medizinischen Untersuchungen jugendlicher Flüchtlinge zur Altersfeststellung soll das BVerfG entscheiden. Eine Freiburger Rechtsanwältin hat dagegen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
Mit den medizinischen Verfahren soll festgestellt werden, ob die jungen Flüchtlinge minderjährig sind, wenn sie ohne Eltern und Papiere nach Deutschland kommen. Die Klärung dieser Frage ist für die Behörden von großer Bedeutung: Während volljährige Flüchtlinge nach ihrer Ankunft in Erstaufnahmeheime kommen, kümmern sich um Minderjährige Jugendämter, Pflegefamilien und Heime - was deutlich aufwendiger und teurer ist.
Zur Altersbestimmung werden Röntgen- oder Genitaluntersuchungen eingesetzt. Eine Freiburger Rechtsanwältin hält dies für unvereinbar mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde. Nun soll das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) klären, ob die medizinische Altersfesstellung gegen das Grundgesetz vesrtößt.
Die Anwältin vertritt einen jungen Gambier, der unbegleitet aus dem westafrikanischen Staat nach Deutschland geflüchtet ist. In Freiburg wurde sein Handgelenk geröntgt, um sein Alter feststellen zu können. Er selbst gibt sein Alter mit 17 Jahren an. Der Untersuchung zufolge war er jedoch volljährig.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Medizinische Untersuchung junger Flüchtlinge: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17055 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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