Hartnäckig hatte sich die Klimastiftung MV geweigert, die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen zu nennen. Jetzt ist sie auch vor dem BVerfG gescheitert.
Die umstrittene Klimastiftung Mecklenburg-Vorpommern muss die Namen der am Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 beteiligten Unternehmen preisgeben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Ende Oktober eingereichte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss am Dienstag nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2020/22). Damit habe sich auch der Eilantrag erledigt, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
In dem Beschluss, der LTO vorliegt, heißt es: "Die Verfassungsbeschwerde genügt nicht den nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG zu stellenden Darlegungsanforderungen." Die Stiftung habe es versäumt, sich hinreichend mit den tragenden Erwägungen der angefochtenen gerichtlichen Entscheidungen auseinanderzusetzen. "Ferner fehlt es an einer hinreichenden Befassung mit der wesensmäßigen Anwendbarkeit des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Hinblick auf die hier in Rede stehenden Informationen einerseits und dem noch verbliebenen Tätigkeitskreis der Beschwerdeführerin andererseits". Der Beschluss der 1.Kammer des Ersten Senats des BVerfG ist einstimmig zustande gekommen.*
Die Zeitungen Die Welt und Bild hatten die Nennung der Namen gefordert und waren hierfür vor Gericht gezogen. Sowohl das Landgericht (LG) Schwerin als auch in der Berufung das Oberlandesgericht (OLG) in Rostock hatten bereits eine Auskunftspflicht der Stiftung festgestellt.
Springer-Anwalt erfreut
"Leider hat das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde nicht angenommen. Das bedauern wir sehr. Wir werden nun entgegen unserer festen Überzeugung die Namen auch vieler Unternehmen aus MV nennen müssen", sagte Stiftungsvorstand Erwin Sellering (SPD) am Donnerstag in Schwerin. Aus seiner Sicht haben die Unternehmen sich nichts vorzuwerfen, sie hätten rechtmäßig gehandelt.
Die Klimastiftung - die selbst maßgeblich durch Geld aus russischen Gasgeschäften finanziert wurde - hatte durch einen eigens gegründeten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Aufträge an Firmen vergeben, die die Fertigstellung der deutsch-russischen Gaspipeline sicherstellen sollten. Mit dem Gang vor das höchste deutsche Gericht wollte Sellering verhindern, dass die Namen der beauftragten Firmen öffentlich werden und diesen dadurch Nachteile entstehen. Die Stiftung hatte dazu bereits zwei Zwangsgelder in Kauf genommen.
Rechtsanwalt Dr. Christoph Partsch, der Bild und Welt vertritt, teilt auf LTO-Anfrage mit: "Dieses Verfahren zeigt, das funktionierende und schnell entscheidende Gerichte für die Durchsetzung der Pressefreiheit essentiell sind."
dpa/pab/hs/LTO-Redaktion
Anm. der Redaktion: Ergänzung nach Eingang des Beschlusses am 24.11.2022 um 15.10 Uhr.
BVerfG nimmt Verfassungsbeschwerde nicht an: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50269 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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