Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt wurden bisher zum Teil zu gering und damit verfassungswidrig bezahlt. Das entschied das BVerfG am Dienstag in einem Grundsatzurteil. Die Entscheidung hat über den Einzelfall hinaus Bedeutung, denn der Zweite Senat stellte damit Maßstäbe für die angemessene Bezahlung der 20.000 Richter und 5.000 Staatsanwälte in Deutschland auf.
Damit können drei Richter und ein Staatsanwalt aus Sachsen-Anhalt in Karlsruhe einen Erfolg für sich verbuchen (Az. 2 BvL 17/09 u.a.). Die betroffenen Berufsgruppen seien zwischen 2008 und 2010 auf verfassungswidrige Weise viel zu niedrig alimentiert worden, hieß es. Die entsprechenden Gehaltssätze des Landes seien daher mit dem Grundgesetz unvereinbar. Das Land müsse spätestens zum 1. Januar 2016 neue Regelungen schaffen.
Ihre Berufskollegen aus Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz seien dagegen angemessen bezahlt worden, stellte das Gericht ebenfalls fest. Die Richter und Staatsanwälte aus den Bundesländern hatten vor Verwaltungsgerichten gegen ihre Alimentierung geklagt. Die Gerichte legten die Verfahren dann dem Bundesverfassungsgericht vor. Gerichtspräsident Voßkuhle hatte das im internationalen Vergleich niedrige Einkommen deutscher Richter Ende vergangenen Jahres noch als "irritierend" bezeichnet.
Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt im Laufe des Tages.
cvl/dpa/LTO-Redaktion
BVerfG zu Besoldung von Richtern und Staatsanwälten: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15440 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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