Druckversion
Donnerstag, 15.05.2025, 14:06 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-urteil-1BvR324709-1BvL111-sukzessivadoption-homosexuelle-ehe-lebenspartner
Fenster schließen
Artikel drucken
8173

BVerfG zur Sukzessivadoption: Karls­ruhe stärkt Adop­ti­ons­recht für Homose­xu­elle

19.02.2013

Das BVerfG hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der so genannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter in dem am Dienstag verkündeten Urteil.

Anzeige

Die für verfassungswidrig erklärte Vorschrift des Lebenspartnerschaftsgesetzes schloss aus, dass ein Lebenspartner das zuvor vom anderen Lebenspartner angenommene Kind ebenfalls adoptiert. Bei Ehepaaren wird diese Sukzessivadoption zugelassen und Homosexuelle können das leibliche Kind ihres Lebenspartners adoptieren.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärte § 9 Abs. 7 Lebenspartnerschaftsgesetz für verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz aus den Perspektiven des Kindes und des adoptionsbereiten Lebenspartners; der Schutz der Familie und die Grundrechte der Eltern und des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 und 6 Abs. 1 und 2 GG seien hingegen von der Norm gewahrt worden.

Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte unter anderen eine Ärztin aus Münster. Ihre langjährige Partnerin hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Doch den Wunsch der Frau, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte ab.

dpa/plö/LTO-Redaktion

In Kürze mehr dazu auf LTO.de.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Sukzessivadoption: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8173 (abgerufen am: 15.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Adoption
    • Gleichstellung
    • Homosexualität
    • Kinder (nichteheliche)
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Tauziehen zwischen Frau und Mann 27.04.2025
Gleichberechtigung

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt":

Der frühe Streit um Lohn­g­leich­heit

Vor 70 Jahren brachte das Bundesarbeitsgericht die Revolution und fällte ein zentrales Urteil zur Lohngleicheit zwischen Frau und Mann. Warum die Geschlechterungleichheit danach dennoch nicht endete, erzählt Martin Rath. 

Artikel lesen
Eine Frau unterschreibt ein Papier (Symbolbild) 28.03.2025
BGH

BGH bejaht Zahlungsanspruch:

Geschäft­s­un­fähige Frau bleibt auf Notar­kosten sitzen

Wie ein Lehrbuchfall: Eine Frau will ihren Bankberater adoptieren, um ihn als Alleinerben einzusetzen. Später stellt sich heraus: Sie war unerkannt geisteskrank und geschäftsunfähig. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen, so der BGH.

Artikel lesen
Eineiige Zwillinge von hinten, mit KI generiert 05.03.2025
Vaterschaft

OLG Oldenburg zur Einrede des Mehrverkehrs bei Zwillingen:

Spe­zi­eller Vater­schafts­test nach Escort-Sex zumutbar

Eineiige Zwillinge haben Sex mit einer Prostituierten, die schließlich ein Kind bekommt – wer der Vater ist, soll ein spezieller DNA-Test feststellen. Diesen haben die Zwillinge zu dulden, so das OLG Oldenburg.

Artikel lesen
Antrag auf Feststellung der Vaterschaft 03.02.2025
Vaterschaft

OLG zur Anerkennung der Vaterschaft:

Gemeinsam zeugen, gemeinsam zahlen

Wenn's um die Vaterschaft geht, geht's auch um die Frage: Wer zahlt für das Anerkennungsverfahren? Das OLG Frankfurt stellt klar: Mama und Papa tragen die Kosten je hälftig, schließlich haben sie ja beide gleich viel zur Sache beigetragen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt zwei Namensschilder: Müller-Meier und Schneider-Schmidt. Relevant für das Namensrecht bei Adoptionen. 21.01.2025
Namen

BVerfG zum Namensrecht:

Voll­jäh­rige Per­sonen müssen bei einer Adop­tion ihren Namen ändern

Wer adoptiert wird, muss grundsätzlich seinen Namen ändern. Ob das auch für volljährige Personen gilt und ob es nicht in besonderen Fällen Ausnahmen geben muss, damit beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht.

Artikel lesen
Frau streichelt Babybauch (Symbolbild) 13.11.2024
Menschenrechte

EGMR sieht keine Diskriminierung:

Zwei Mütter für einen Sohn erst nach Adop­tion

Kann ein Kind zwei Mütter haben? Ja, aber es ist in Ordnung, wenn eine von beiden das Kind erst adoptieren muss, stellte der EGMR klar. Das gelte auch, wenn von der adoptierenden Mutter die Eizelle stammt.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von ARQIS
Prak­ti­kan­ten (m/​w/​d) AR­QIS Sum­mer School 2025

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für al­le Rechts­be­rei­che

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Ham­burg

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

15.05.2025

15. Bochumer Erbrechtssymposium - Auslegung und Anfechtung der Verfügung von Todes wegen

16.05.2025

8. Kölner Insolvenzstrafrechtstag

15.05.2025, Köln

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH