Das BVerfG hat den Braunkohletagebau Garzweiler II abgenickt. Die behördliche Zulassung des Vorhabens sei verfassungsgemäß, hieß es am Dienstag in Karlsruhe.
Der Energieriese RWE kann den Braunkohletagebau Garzweiler II im Rheinland fortsetzen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stellt sich dem nicht in den Weg, wie am Dienstag bekannt wurde (Urt. v. 17.12.2013, Az. 1 BvR 3139 und 3386/08).
Die Richter konnten in einer der beiden Verfassungsbeschwerden eine Verletzung der Art. 14 und 19 Grundgesetz (GG) feststellen. Die angegriffene Enteignung war jedoch nicht mehr aufzuheben. Die andere wurde als unbegründet abgewiesen.
Über die konkreten Fälle hinaus stärkten die Richter die Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener bei Großvorhaben, die mit Umsiedlung und Enteignung verbunden sind. Anwohner müssten bereits gegen die behördliche Zulassung des Vorhabens vorgehen können, hieß es. Bisher können Betroffene erst klagen, wenn die Bagger praktisch vor der Tür stehen. Für den Tagebau im Rheinland sind bereits ganze Dörfer umgesiedelt worden.
una/dpa/LTO-Redaktion
BVerfG zu Braunkohletagebau: . In: Legal Tribune Online, 17.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10384 (abgerufen am: 06.10.2024 )
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