Bundesrat und Bundestag haben die deutschen Gesetze für das EU-Einheitspatent bereits abgesegnet, nun ist Karlsruhe kurz vor Ende des Gesetzgebungsverfahrens eingeschritten. Grund dafür soll eine erhobene Verfassungsbeschwerde sein.
Die deutschen Gesetze für eine EU-Patentrechtsreform und ein einheitliches europäisches Patentgericht liegen überraschend auf Eis. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat den Bundespräsidenten gebeten, die bereits von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetze nicht auszufertigen.
Das meldet die Frankfurter Allgemeine Zeitung vorab. Karlsruhe sei eingeschritten, weil eine bislang nicht bekannte Privatperson Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Um die Reform wird seit etlichen Jahren gestritten. Solange der Bundespräsident die Gesetze nicht ausfertigt, kann das EU-Patent nicht in Kraft treten.
Deutschland gehört neben Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu den drei Staaten, deren Partizipation für das Inkrafttreten des EU-Einheitspatents rechtlich zwingend erforderlich ist. Abgesehen von den Entwicklungen nach dem Brexit war das Projekt fast so weit, dass es neben dem traditionellen europäischen Patentsystem hätte starten können.
ms/LTO-Redaktion
Kurz vor der Ausfertigung: . In: Legal Tribune Online, 12.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23168 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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