Druckversion
Wednesday, 20.01.2021, 18:12 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-staerkung-der-rechte-von-gefangenen/
Fenster schließen
Artikel drucken
1100

BVerfG: Stärkung der Rechte von Gefangenen

von msa/LTO-Redaktion

30.07.2010

Das BVerfG hat die Rechte von Strafgefangenen gestärkt und der Verfassungsbeschwerde eines Häftlings stattgegeben. Dieser war mehrfach in einer verdreckten Zelle mit rassistischen Schmiererein und Kot an den Wänden untergebracht worden.

Anzeige

Mit seinem Antrag an das zuständige Landgericht begehrte der Gefangene die Feststellung, dass die Anordnung der Unterbringung ihn in seiner von Art. 1 GG garantierten Menschenwürde verletzt habe. Das Landgericht (LG) wie auch  das Oberlandesgericht (OLG) wiesen den Antrag mit der Begründung zurück, dass aufgrund der Beendigung der Unterbringung kein berechtigtes Interesse an der Feststellung mehr bestehe.

Dieser Beurteilung erteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nun eine Absage. Die Karlsruher Richter sahen die von Art. 1 GG garantierte Menschenwürde und das Recht des Beschwerdeführers auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 IV GG verletzt.

Ein Rechtsschutzinteresse für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Maßnahme bestehe insbesondere dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden und sich kurzfristig erledigenden Grundrechtseingriff handelt, gegen den sich der Betroffene sonst typischerweise nicht zur Wehr setzen könne. Diesen schwerwiegenden Grundrechtseingriff sahen die Richter aufgrund der unhygienischen und widerlichen Haftraumbedingungen als gegeben an.

Die Sache wurde zur erneuten Erntscheidung an das LG zurückverwiesen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

msa/LTO-Redaktion, BVerfG: Stärkung der Rechte von Gefangenen . In: Legal Tribune Online, 30.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1100/ (abgerufen am: 21.01.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • NRW-Justiz zu langsam - Drei Beschul­digte im Jahr 2020 frei­ge­lassen
  • Wikileaks-Gründer - Lon­doner Gericht lehnt Frei­las­sung Ass­anges ab
  • Gericht in London - Ass­ange darf nicht an die USA aus­ge­lie­fert werden
  • BVerfG zum euopäischen Haftbefehl - Keine Aus­lie­fe­rung ohne kon­k­rete Kenntnis der Haf­tum­stände
  • Nach EuGH-Entscheidungen zum europäischen Haftbefehl - Staats­an­walt­schaften for­dern Reform des Wei­sungs­rechts
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
    • Strafrecht
  • Themen
    • Haft
    • Strafvollzug
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
TopJOBS
Rechts­an­walt (w/m/d) In­ves­ti­ga­ti­ons & Whi­te Col­lar De­fen­se

Jones Day , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für den Be­reich Com­mer­cial Li­ti­ga­ti­on...

White & Case , Frank­furt am Main

Voll­ju­rist/Syn­di­kus­an­walt (m/w/d) Fo­kus in­ter­ne Rechts­be­ra­tung, Schwer­punkt...

WERTCONCEPT Investment Group GmbH , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

Dentons , Ber­lin

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d) für die An­walts- und Wahl­sta­ti­on

Mazars Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) Pri­va­tes Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Ber­lin

Er­fah­re­ner Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Recht

Sammler Usinger , Ber­lin

Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich In­vest­ment­fonds

GSK STOCKMANN , Lu­x­em­burg

Rechts­an­walt (w/m/d) In­ves­ti­ga­ti­ons & Whi­te Col­lar De­fen­se

Jones Day , Mün­chen

wis­sen­schaft­li­chen oder ju­ris­ti­schen Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für den Be­reich...

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Strafrechtliche Brennpunkte im Unternehmen

21.01.2021, Frankfurt am Main

Webinar-Reihe WEG Teil 3: Erhaltung und bauliche Veränderung in der WEG

22.01.2021

Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht im Fernstudium/ online

21.01.2021

Info Webinar

28.01.2021

Mentoring Ausbildung für Juristen Info-Webinar (kostenfrei)

28.01.2021

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH