Druckversion
Dienstag, 16.06.2026, 14:27 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfg-sampling-kraftwerk-pelham-setlur-urheberrecht-musik
Fenster schließen
Artikel drucken
17657

BVerfG verhandelt Zulässigkeit von Sampling: 20 Jahre für 2 Sekunden

25.11.2015

Banksy

Bild: Banksy

Bald 20 Jahre streitet die Band "Kraftwerk" mit Produzent Moses Pelham um die ungefragte Verwertung eines zweisekündigen Tonschnippsels. Das BVerfG wird mit seiner Entscheidung Maßstäbe setzen - und hörte am Mittwoch erstmal selber rein.

Anzeige

§26 Bundesverfassungsgerichtsgesetz: "Das Bundesverfassungsgericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis." Und dazu gehört, wenn auch ziemlich unüblich, das Abspielen von Musikstücken mit ungeklärter Rechtslage. So kommt es, dass am Mittwoch kalt und metallisch ein Tonfetzen durch den Gerichtssaal scheppert, der in zwei Varianten zu hören ist. Erst im Original - aus dem Stück "Metall auf Metall" der Gruppe Kraftwerk - und dann in der Version aus dem Song "Nur mir" von Sabrina Setlur. 20 Jahre liegen zwischen dem ersten Werk von 1977 und der späteren Verwertung als Sample.

Fast ebenso lange währt inzwischen der Rechtsstreit, den zwei Kraftwerk-Gründungsmitglieder mit dem Produzenten Moses Pelham und weiteren Beteiligten ausfechten. Vor dem Bundesgerichtshof hatte Kraftwerk in den Verfahren um Unterlassung und Schadensersatz die Oberhand behalten. Dagegen wiederum erhoben Pelham, Setlur und weitere Künstler Verfassungsbeschwerde.

Kraftwerk-Urgestein Ralf Hütter hält den Fall für klar und rekurriert vor dem BVerfG auf biblische Gebote: "Du sollst nicht stehlen", heiße es dort schließlich. Doch ganz so einfach ist die Antwort natürlich nicht.

Kreiren durch Kopieren und Variieren?

Kern des Streits bildet die in der Musik durchaus verbreitete Technik des Samplings. Dabei entnimmt ein Komponist einem Musikstück einen bestimmten, meist kurzen Teil und arbeitet diese Klangfolge in ein eigenes Werk ein, wobei sie in der Regel nicht exakt übernommen, sondern Klang und Tempo des eigenen Stücks mal mehr, mal weniger stark angepasst wird. Vor dem BVerfG geht es um eine zwei Sekunden dauernde Rhythmussequenz, welche Pelham nur geringfügig bearbeitet und sodann als Endlosschleife unter den 1997 erschienenen Setlur-Song gelegt hat.

Ist das durch die Freiheit der Kunst gedeckt oder müssen dabei Urheber- und Leistungsschutzrechte beachtet werden? Für die im Verfahren befragte Bundesregierung ist klar: Kleinste Tonfetzen sind nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst, trägt ein Vertreter des Justizministeriums vor.

Die eher emotional als juristisch geprägte direkte Auseinandersetzung zwischen Hütter und Pelham bringt Spannung in die Verhandlung. "Ich halte das für mein Recht", sagt Pelham zum ungefragten Sampling. Das sei im Hip-Hop üblich. Ohne derartige Übernahmen gäbe es seine Kunstform gar nicht. Er sammle Tonsequenzen und habe damals nicht einmal gewusst, aus welchem Stück der verwendete Ausschnitt stammt.

Hütter hält auf die Frage eines Verfassungsrichters, was ihn an dem Vorgang konkret störe, dagegen: Er habe ein künstlerisches Werk geschaffen, das jemand per Knopfdruck benutzt. "Das nennt man in unseren Kreisen Abzocker oder Abstauber." Aus den USA erhalte er regelmäßig Anfragen, ob er die Nutzung eines Ausschnittes erlaube. Das sei der richtige Weg.

Pelham sagt, er habe ein Gespräch angeboten. "Die Gegenseite hatte kein Interesse an einem Gespräch." Hütter gehe es nicht um Geld, ist er überzeugt.

Gibt es einen funktionierenden Sample-Markt?

Das Bundesverfassungsgericht betritt nach Angabe des Vizepräsidenten Ferdinand Kirchhof mit dem Verfahren Neuland, denn es sei das erste Mal, dass es sich in einer mündlichen Verhandlung mit verfassungsrechtlichen Fragen des Urheberrechts befasse.

Zu den Fragen, ob es einen funktionierenden Markt für den Handel mit Tonausschnitten gibt, welcher Anteil des Samplings in Deutschland durch Lizenzen abgesichert sei und wie sich dieser Bereich des Musikgeschäfts entwickeln werde, gaben Vertreter der Musikindustrie zum Teil widersprüchliche Antworten. Der Ausgang des Verfahrens dürfte für weite Teile der Branche Bedeutung haben.

Die Verfassungsrichter erörtern den Fall mit Experten aus der Musikindustrie und der Bundesregierung ausführlich. Wann das Urteil verkündet wird, steht noch nicht fest.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG verhandelt Zulässigkeit von Sampling: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17657 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Kunst
    • Kunstfreiheit
    • Urheber
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Jacques Tilly, im Hintergrund sein 2026er-Wagen 09.06.2026
Kunstfreiheit

Russisches Berufungsgericht bestätigt Verurteilung:

Es bleibt bei der Haft­strafe für Kar­ne­vals­wa­gen­bauer Tilly

In Moskau ging es schnell: Das dortige Berufungsgericht hat das Rechtsmittel in Abwesenheit des deutschen Satirikers wortkarg abgeschmettert. Der nimmt es gelassen und verspricht, auch weiterhin Karnevalswagen mit Putin als Motiv zu bauen.

Artikel lesen
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Ein aufgeklappter Laptop neben einem Bücherstapel 03.05.2026
Künstliche Intelligenz

Urheberrecht bei ChatGPT, Libra, Harvey & Co.:

Welche Texte darf Künst­liche Intel­li­genz ver­ar­beiten?

Viele Juristen nutzen bereits diverse KI-Tools im beruflichen Alltag, oft werden dabei fremde Texte verarbeitet. Urheberrechtlich ist aber alles komplexer, als es auf den ersten Blick erscheint, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Hand einer älteren Frau hält eine Fernbedienung. 30.04.2026
Urheber

EuGH weist Gema in die Schranken:

Keine Lizenz für Wei­ter­sen­dung von Fern­sehen via Satellit nötig

Steht Urhebern eine zusätzliche Vergütung zu, wenn eine Seniorenresidenz Fernsehprogramme per Satellit in ihre Heimzimmer weitersendet? Laut der Gema ja, der BGH fragte den EuGH. Dieser sagt nun: Nein, das ist keine öffentliche Wiedergabe.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Laptop-Nutzer, der im Kontext von Anonymität, Kunst und rechtlichen Aspekten recherchiert. 27.04.2026
Podcast

Anonymität im Internet / Sind Regale Kunst? / Juranoten-Hype:

"Jeder kann das Gericht ein­spannen, um den Täter im Netz zu finden"

Wie gut funktioniert das neue Gesetz gegen digitale Gewalt wirklich? Und war es das dann mit der Anonymität im Netz? Außerdem im LTO-Podcast: Der BGH und die Designermöbel, der Hype um 18 Punkte und Videoüberwachung in der Küche. 

Artikel lesen
Showroom des Möbelbausystems USM-Haller 23.04.2026
Urheber

"USM Haller" gegen "konektra" vor dem BGH:

Wann ist ein Regal mehr als nur ein Regal?

Designklassiker oder doch nur funktionale Möbel? Das modulare System von USM Haller beschäftigt erneut den BGH. Im Zentrum steht die Frage, ob das ikonische Design urheberrechtlich geschützt ist – eine Richtung lässt der Senat bereits erkennen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von ARQIS
Rechts­an­walt (m/w/d) HR.Law

ARQIS, Düs­sel­dorf

Logo von Deutscher Anwaltverein
Re­dak­teur:in (w/m/d) für das An­walts­blatt

Deutscher Anwaltverein, Ber­lin

Logo von Raan GmbH
Le­gal Coun­sel (m/w/d) Cir­cu­lar Eco­no­my / Con­sul­ting

Raan GmbH, Her­born

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ver­ga­be­recht / Pu­b­lic Sec­tor

HEUKING, Mün­chen

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Öf­f­ent­li­ches Bau­recht in Voll- oder Teil­zeit,...

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Ber­lin

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te

Hogan Lovells International LLP, Ham­burg

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Neue oder alte Grundsicherung? SGB II Einkommens- und Vermögensschutz 2026

16.06.2026

Logo von Schweitzer Fachinformationen
8. Schweitzer Zukunftsforum – Legal Tech

16.06.2026

Controlling im Notariat – Der Weg zur wirtschaftlichen Unternehmensführung

16.06.2026

Logo von eagle lsp
Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

16.06.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Digitale Souveränität: Hype oder Paradigmenwechsel?

17.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH