Eigentlich soll der Bundestag am Freitag drei Verfassungsrichter wählen. Doch es knirscht zwischen Union und SPD – wieder wegen der Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf. Die Plenarsitzung ist unterbrochen.
Bei der eigentlich für diesen Freitag geplanten Wahl dreier Verfassungsrichter im Bundestag herrscht Chaos. Im Zentrum der Aufregung steht die von der SPD vorgeschlagene Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf. In der Unionsfraktion regt sich Widerstand gegen ihre Wahl – unter anderem wegen früherer Äußerungen zur Impfpflicht und zum Abtreibungsrecht. Außerdem machten am Freitagmorgen Meldungen über Plagiatsvorwürfe gegenüber Brosius-Gersdorf die Runde. Die Bundestagssitzung ist bis 11:30 Uhr unterbrochen.
Für 10:30 Uhr hat die SPD-Bundestagsfraktion eine interne Sondersitzung einberufen, um über das weitere Vorgehen zu beraten – obwohl sie sich zuvor noch klar dafür aussprach, sich von kritischen Stimmen nicht abhalten lassen zu wollen. Die Union hatte zuvor gefordert, die Wahl von Brosius-Gersdorf von der Tagesordnung zu nehmen, andernfalls wolle man sich bei der Abstimmung enthalten.
Für 10:10 Uhr war die Wahl des Unionskandidaten Günter Spinner vorgesehen, zu der es wegen der Sitzungsunterbrechung noch nicht kam. Auch die Grünen rechneten mit einer Unterbrechung, ihre Fraktion will sich ebenfalls zu einer Sondersitzung treffen, wie eine Sprecherin mitteilte.
Widerstand in der Union
Die Union kritisiert insbesondere politische Positionen der Kandidatin. Brosius-Gersdorf hatte sich während der Corona-Pandemie öffentlich für eine Impfpflicht ausgesprochen, außerdem gelten ihre Ansichten im Bereich der Reproduktionsrechte Teilen der CDU/CSU-Fraktion als zu liberal. Trotz dieser Vorbehalte warb CDU-Vorsitzender Friedrich Merz zuletzt für ihre Wahl.
Neben Brosius-Gersdorf hat die SPD auch Ann-Katrin Kaufhold nominiert. Die Union schlägt den derzeitigen Richter am Bundesarbeitsgericht, Günter Spinner, vor. Die Abstimmungen sollten ursprünglich getrennt voneinander stattfinden, zunächst über Spinner am Vormittag, am Mittag über die beiden SPD-Kandidatinnen.
Verfahren und Mehrheiten
Die Wahl erfolgt geheim: Die Abgeordneten geben ihre Stimmen einzeln in Wahlkabinen ab. Um in das Bundesverfassungsgericht gewählt zu werden, ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich (§ 7 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG)). Zusätzlich muss die Zahl der Ja-Stimmen mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags entsprechen (aktuell: 316 Stimmen).
Da keine Fraktion allein über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, sind parteiübergreifende Abstimmungen notwendig. Wird die Mehrheit verfehlt, kann nach Art. 93 Abs. 2 S. 3 Grundgesetz (GG) der Bundesrat über die Besetzung entscheiden – allerdings erst nach einem mehrstufigen Verfahren und gescheiterten Wahlgängen im Bundestag.
Ob es am Ende zu einer Abstimmung kommt, bleibt abzuwarten.
xp/LTO-Redaktion
Mit Material der dpa
Bundestagssitzung unterbrochen: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57646 (abgerufen am: 22.01.2026 )
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