Nachdem Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich rechtskräftig wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, zieht sie nun vor das BVerfG. Inhalt und Grundlage der Verfassungsbeschwerde sind noch unklar.
Nach der Verurteilung zu einer Haftstrafe hat die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Ihre Anwältin werde die Beschwerde am Montag in Karlsruhe einreichen, schrieb Liebich auf X. Die 54-Jährige muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg unter anderem wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.
Das OLG hatte im Mai eine Revision gegen ein Urteil des Landgerichtes Halle als unbegründet verworfen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – zunächst vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte, ebenso wie später die Revision. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig geworden.
Kein Aufschub durch Verfassungsbeschwerde
Die Einlegung der Verfassungsbeschwerde ändert daran erst einmal nichts, denn sie hemmt nicht die Rechtskraft der strafrechtlichen Verurteilung. Das bedeutet, die Justizbehörden arbeiten derzeit weiter daran, dass Liebich die Haftstrafe demnächst antreten muss. Sobald alle Akten vollständig vorliegen, werde geprüft, welche Justizvollzugsanstalt für Liebich die richtige ist. Wegen ihres Wohnsitzes werde es ein Gefängnis in Sachsen sein.
Will Liebich den Haftantritt hinauszögern bzw. verhindern, muss sie einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim BVerfG nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz stellen. Dieses Vorgehen wäre nur erfolgreich, wenn das BVerfG die Verfassungsbeschwerde nicht für offensichtlich unzulässig oder unbegründet hält, schwere, insbesondere irreparable Nachteile drohen und die Interessenabwägung zugunsten Liebichs und zulasten des staatlichen Strafverfolgungsinteresses ausfällt.
Wann sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Liebichs Beschwerde befassen wird, ist noch offen.
Bekanntheit durch rechtsextreme Demos
Liebich ist vor allem durch regelmäßige Demonstrationen bekannt geworden, die seit 2014 oft auf dem Marktplatz in Halle veranstaltet wurden. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit diesen Protesten.
Im Juli hatte das Landgericht Leipzig ein Berufungsverfahren gegen Liebich und drei Mitangeklagte in einem anderen Fall vorläufig eingestellt. Dabei ging es um ein Gerangel mit einem Reporter bei einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen in Leipzig.
dpa/pk/LTO-Redaktion
Nach Rechtskraft der Verurteilung: . In: Legal Tribune Online, 28.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57769 (abgerufen am: 05.12.2025 )
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