BVerfG: Preisanpassungskauseln der GASAG unwirksam

von hho/LTO-Redaktion

14.09.2010

Gaspreiserhöhungen beim Berliner Versorger GASAGbleiben unwirksam. Dies entschied das BVerfG in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Es bestätigte eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der eine Vertragsklausel der GASAG für unwirksam erklärt hatte, nach der die Gaspreise für sogenannte Sonderkunden an den Ölpreis gekoppelt werden. Der BGH sah in dieser Klausel eine unangmessene Benachteiligung nach § 307 Abs.1 BGB.

Die GASAG hatte gegen diese Entscheidung Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie sich in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Grundgesetz (GG) verletzt sah. Der BGH habe in seiner Entscheidung die drohenden Rückforderungen missachtet, die sich für die GASAG als wirtschaftliche Existenzbedrohung darstellten.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm die Verfassungsbeschwerde jedoch nicht zur Entscheidung an. Die Entscheidung des BGH sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, insbesondere habe er die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts angemessen berücksichtigt (Az.: 1 BvR 2160/09 und 1 BvR 851/10).

Zitiervorschlag

hho/LTO-Redaktion, BVerfG: Preisanpassungskauseln der GASAG unwirksam . In: Legal Tribune Online, 14.09.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1454/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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