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Berliner Kritik am BVerfG: Huber weist Vorwurf der Europafeindlichkeit zurück

04.04.2014

Mit seinen Beanstandungen zur Eurorettung der Bundesregierung und der Dreiprozenthürde für das Europaparlament hat sich das BVerfG selbst der Kritik ausgesetzt. Verfassungsrichter Huber sieht die Situation jedoch gelassen - der Politik Schwierigkeiten zu bereiten sei im Wesen der Verfassungsgerichtsbarkeit verankert.

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Auf die Kritik am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus den Reihen der Politik hat sich Verfassungsrichter Peter Huber in einem Interview mit dem SWR-Hörfunk ausführlich geäußert. "In der Sache gibt es immer Kritik, wenn ein Gericht der Politik in die Parade fährt." Das sei aber der Gewaltenteilung geschuldet. "Es liegt im Wesen der Verfassungsgerichtsbarkeit, dass sie der Politik Schwierigkeiten bereitet."

Das BVerfG war zuletzt wegen seiner EZB-Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Beschl. v. 14.01.2014, Az. 2 BvR 2728/13 u.a.) sowie wegen seines Urteils zur Dreiprozenthürde bei der Europawahl (Urt. v. 26.02.2014, Az. 2 BvE 2 /13 u.a.) massiv kritisiert worden. So wurde dem Gericht unter anderem vorgeworfen, kein Verständnis für Europa zu haben.

Karlsruhe wartet entspannt auf EuGH-Urteil

Das BVerfG hatte die Sperrklausel für Europawahlen im Februar für verfassungswidrig erklärt. Im selben Monat hatte es dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist.

Huber, der als Berichterstatter des 2. Senats maßgeblichen Anteil an dem Vorlagebeschluss hatte, verteidigte in dem SWR-Interview die rechtlichen Bedenken des Gerichts. "Es geht uns darum, dass alle Akteure die Europäischen Verträge beachten; dass man die Regeln einhält, die man sich selbst gegeben hat; dass das auch beachtet wird, und zwar nicht nur wenn die Sonne scheint, sondern auch wenn es stürmt und schneit."

Das Urteil des EuGH werde Karlsruhe nun entspannt abwarten. "Wir werden sehen, was wir mit dem Ergebnis machen. Ich bin aber sehr optimistisch, dass das Zusammenwirken von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof sich zu einem guten Ergebnis wenden wird."

Sperrklauseln im EP und Wahl der Verfassungsrichter

Bei der Kritik an dem Urteil zur Sperrklausel betonte Huber die hohe Zahl an abgegebenen Stimmen, die bei einer Fünf-Prozent-Hürde keine Geltung fänden. "Ausgangspunkt ist doch, dass das Wahlrecht ein Grundrecht ist. Und dass es einer Rechtfertigung bedarf, wenn man zehn Prozent oder vier Millionen Stimmen – so war es im konkreten Fall – nicht berücksichtigt, und die auf diese Stimmen entfallenen Sitze anderen Parteien zuschlägt." Huber wies darauf hin, dass der europäische Gesetzgeber jederzeit eine Sperrklausel einführen könne. "Davon hat er aber keinen Gebrauch gemacht, weil es keine Mehrheit im Europäischen Parlament dafür gibt."

Huber äußerte sich auch zum jüngsten Vorschlag, die Verfassungsrichter künftig nicht mehr von einem kleinen Wahlausschuss des Bundestages, sondern vom gesamten Plenum wählen zu lassen. Er verwies auf eine Entscheidung des BVerfG von 2012, in der es heißt, dass sich die Wahl durch den Ausschuss rechtfertigen lasse, wenn man persönliche Aspekte bei der Richterwahl nicht in den Vordergrund rücken wolle. Man habe aber auch deutlich gemacht, dass aus rechtlicher Sicht nichts dagegen spräche, den Bundestag als Ganzes an der Richterwahl teilnehmen zu lassen. Das amerikanische Modell mit Anhörungen der Kandidaten des Supreme Courts im Senat zeige, dass die Festlegung auf ein bestimmtes Profil und auf eine bestimmte inhaltliche Agenda der Rechtsprechungstätigkeit des amerikanischen Gerichts insgesamt nicht gut getan habe.

dpa/cko/LTO-Redaktion

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Berliner Kritik am BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11566 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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