Wie weit reicht das Informationsrecht der Abgeordneten? Die Grüne Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass die Regierung nicht nur Auskunft, sondern auch Akteneinsicht gewähren müsse und zieht vor das BVerfG. Nicht zum ersten Mal.
Die Grünen wollen das Frage- und Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten stärken und fordern ein Recht auf Einsicht in Regierungsakten. Dafür hat die Bundestagsfraktion am Dienstag ein Organstreitverfahren gegen die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingeleitet.
Aufgabe des Parlaments sei es, die Regierung zu kontrollieren und dafür brauche es Transparenz, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, am Mittwoch in Berlin. Die "Verweigerungshaltung der Regierung" sei nicht nur völlig aus der Zeit gefallen, sondern auch verfassungswidrig.
Konkret geht es um eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion, ob die Bundesregierung mit ihren Entscheidungen zu der Kreditvergabe an Air Berlin und auch beim Großprojekt "Stuttgart 21" dem Bund finanziell geschadet hat. So sei unklar, welche Kosten auf den Bund zukämen. Abgeordnete wollten deswegen Einsicht in ein Gutachten nehmen, auf das die Bundesregierung ihre Entscheidung gestützt hat.
Auskunft ja, Akteneinsicht nein?
Das Gutachten hält die Bundesregierung aber geheim - um Fehler zu verschleiern, meint die Grünen-Abgeordnete Katharina Dröge. Die Regierung vertrete dabei die Auffassung, dass die Abgeordneten aus ihrem Frage- und Informationsrecht zwar Fragen stellen könnten, aber keinen Anspruch auf den genauen Wortlaut von Akten oder Gutachten hätten, heißt es in einer Presseerklärung der Bundestagsfraktion.
Bisher hätten Bürger über das Informationsfreiheitsgesetz in dieser Hinsicht mehr Rechte als Parlamentarier, erklärte der Anwalt Bernhard Wegener, der die Abgeordneten in Karlsruhe vertritt. Zwar könnten Mitglieder des Bundestags ihre Bürgerrechte geltend machen. Abgeordnete dürften aber prinzipiell auch Zugang zu Informationen bekommen, die anderen Bürgern nicht zustünden, meinte Wegener. Der Antrag sei am Dienstag per Fax ans BVerfG geschickt worden. Wann es eine Entscheidung gebe, sei nicht absehbar.
Die Bundestagsfraktion will damit eine Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe zum Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG erreichen. Es gehe darum, dass die parlamentarische Kontrolle nach dem Grundgesetz den heutigen Ansprüchen im 21. Jahrhundert entspreche, heißt es zur Begründung von den Grünen.
Zuletzt war die Fraktion damit erfolgreich, im November 2017 entschied das BVerfG, ebenfalls im Kontext des Projekts Stuttgart 21, dass die Bundesregierung Informationsrechte der Abgeordneten der Bundestagsfraktion verletzt hatte, indem sie Informationen nicht herausgab. Im Jahr 2014 hat das BVerfG - ebenfalls auf Antrag der Grünen - klargestellt, dass der Bundestag grundsätzlich einen Anspruch gegenüber der Bundesregierung auf Informationen über deutsche Rüstungsexporte hat.
mgö/LTO-Redaktion
Mit Materialien der dpa
Organstreitverfahren beim BVerfG eingeleitet: . In: Legal Tribune Online, 10.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31425 (abgerufen am: 08.11.2024 )
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